Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe : Das Einkommen der Kinder bleibt geschützt
Die Eigenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe wird abgeschafft. In großer Einigkeit hat der Bundestag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.
Seltene Einigkeit unter der Kuppel: In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe in geänderter Fassung mit den Stimmen aller Fraktionen zugestimmt.
Einkommen von Kindern in Pflegefamilien wird nicht mehr angetastet
Nach bisheriger Rechtslage werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, an den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe abhängig von der Höhe ihres Einkommens beteiligt. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB XII, Achtes Sozialgesetzbuch). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Darüber hinaus werden auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII abhängig von der Höhe ihres Einkommens an den Kosten beteiligt.
Das wird sich nun ändern, denn das Gesetz sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die betroffenen Personenkreise vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf.
Kostenheranziehung widerspricht dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe
Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. "Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen." Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.
Durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nachträglich geändert wurde, dass auch das Einkommen, das junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe oder das Ausbildungsgeld erzielen, nicht mehr vollständig an das Jugendamt abgegeben werden muss.