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Nach der Einführung des Bürgergeldes : Update für Sozialgesetze

Bundestag beschließt umfangreiche Korrekturen in mehreren Sozialgesetzbüchern. Das ist auch eine Folge des Bürgergeldgesetzes.

10.11.2023
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3 Min

Gesetze sind meistens technisch, aber dieses hier muss besonders technisch sein, so oft, wie es von den Koalitionsfraktionen im Zuge der Beratungen betont wurde. Tatsächlich klingen viele der Änderungen in den Sozialgesetzbüchern, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, verwaltungstechnisch. Und dennoch werden sie konkrete Auswirkungen auf das Leben vieler haben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze geht unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, unter anderem auf das SGB XII, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Außerdem sieht der Entwurf unter anderem Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht sowie Änderungen für Erwerbsminderungrentner und deren Wiedereinstieg in den Beruf vor.

Nachträglich noch geändert wurde unter anderem, dass Menschen in der Erwerbsminderung künftig länger (sechs Monate) Zeit haben sollen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können, ohne die Sorge, bei einem Scheitern ihren Status als Erwerbsminderungsrentner zu verlieren. Außerdem wurde der Eingliederungszuschuss verlängert, den Arbeitgeber beantragen können, wenn sie arbeitslose Bewerber einstellen. Ebenfalls nachträglich geändert wurde eine Verrechnung der Kosten für Lebensmittel und Strom mit den Regelsätzen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften.

Koalition kündigt weitere Änderungen an den Sozialgesetzbüchern an

Naturgemäß äußerten sich die SPD, Grüne und FDP zufrieden mit dem Entwurf der Bundesregierung, kündigten aber dennoch an, dass die Arbeit an den Sozialgesetzbüchern auch im kommenden Jahr weitergehen würde, frei nach dem Motto: Nach der Reform ist vor der Reform. Unzufrieden sind vor allem Linke und AfD mit dem Gesetz, weil es an den unterschiedlichen Schonvermögen im Bürgergeld und beim Bezug von Sozialhilfeleistungen nichts geändert hat. Beide Fraktionen enthielten sich und hatten eigene Anträge vorgelegt - die AfD unter dem Titel "Lebensleistung anerkennen – Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen" und Die Linke unter dem TItel "Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden". Beide Vorlagen wurden abgelehnt. Die größte Oppositionsfraktion, die CDU/CSU, stimmte dem Projekt dagegen zu.

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Takis Mehmet Ali (SPD) verteidigte die Änderungen für Geflüchtete, da es bisher zu Doppelleistungen gekommen sei, weil ukrainische Flüchtlinge auch dann den vollen Regelsatz des Bürgergeldes erhalten haben, wenn sie in Unterkünften mit Vollverpflegung wohnten. Diese Änderungen begrüßte die Union zwar. Peter Aumer (CSU) warf der Regierung dennoch vor, das Gesetz nicht genutzt zu haben, um gegen verdeckte Altersarmut vorzugehen. Markus Kurth (Grüne) entgegnete, dazu sei der Gesetzentwurf nicht gedacht gewesen. Viel wichtiger sei doch, dass Erwerbsminderungsrentner beim Versuch, wieder arbeiten zu können, nun besser unterstützt würden. Jens Beeck (FDP) ergänzte: "Das ist systematisch nicht auf den ersten Blick einleuchtend. Aber auch da gilt: Die Ampel arbeitet daran, dass dieser Sozialstaat Vorfahrt für Arbeit gibt."

Gerrit Huy (AfD) warf der Regierung vor, dass "die Spendierhosen immer breiter" würden, das habe das Bürgergeld gezeigt, das die Not beliebig verlängere. Susanne Ferschl (Die Linke) nannte es "nicht nachvollziehbar, warum sich Arbeit für Menschen in Sozialhilfe nicht lohnen darf". Im Bürgergeldbezug dürfe man vom Nebenverdienst deutlich mehr behalten.