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Vor 25 Jahren... : Als das Fahren verboten wurde

Am 12. August 1998 griffen erstmals Fahrverbot wegen zu hoher Ozonwerte. Doch weil es viele Ausnahmen gab, blieb die Maßnahme wirkungslos.

24.07.2023
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1 Min
Foto: picture-alliance / ZB | Jan-Peter Kasper

Eine dicke graue Abgaswolke aus einem Auto ohne geregelten Katalysator

Das erste Halbjahr 1998 war das heißeste seit Beginn der Aufzeichnungen. Und als Hoch "Carlos" die Temperaturen im Sommer auf bis zu 38 Grad klettern ließ, überstiegen am 11. August die Ozonwerte in vielen Teilen Deutschlands den Warnwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

In vier Bundesländern hatte das einen Tag später konkrete Folgen für Autofahrer: In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland wurden Ozonwerte von über 240 Mikrogramm gemessen, was nach dem Ozongesetz ein Fahrverbot für Autos ohne geregelten Katalysator und Fahrzeuge mit hohen Schadstoff-Emissionen vorsah. Das Fahrverbot gemäß der sogenannten Sommersmogregelung galt ab 6 Uhr für 24 Stunden. Wer dennoch fuhr, dem drohte ein Bußgeld von bis zu 80 D-Mark.

Umstrittenes und wirkungsloses Ozongesetz

Das 1995 unter Umweltministerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getretene Ozongesetz war hoch umstritten. Kritiker bemängelten zu hoch angesetzte Grenzwerte und das Fehlen von Tempo-Limits. Als es 1998 erstmals griff, forderte Greenpeace eine Verschärfung. Der Autoclub Europa schlug vor, die Nahverkehrsbetriebe sollten ein günstiges Ozon-Superticket anbieten - als Anreiz, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Tatsächlich verpuffte die Anti-Smog-Maßnahme: Wegen der vielen Ausnahmen - etwa für Urlauber oder Pendler - waren fast genauso viele Autos auf den Straßen. Da kapitulierte selbst die Polizei, Kontrollen waren kaum möglich. "Es genügte schon, einen Koffer in den Kofferraum zu legen und zu sagen, man sei auf Urlaubsreise, um das Fahrverbot zu umgehen", schimpfte der saarländische Umweltminister Heiko Maas (SPD).