Vor 10 Jahren... : Neues Punktesystem wird eingeführt
Vor zehn Jahren wurde das Punktesystem der "Flensburger Verkehrssünderdatei" neu geregelt. Zuvor wollten die rot-grün regierten Länder die Novelle stoppen.
Rund 40 Jahre nach der Einführung der Verkehrssünderdatei wird das Punktesystem neu geregelt.
Für ein gefährliches Überholmanöver gibt es einen statt zwei Punkte. Innerorts 31 bis 40 Stundenkilometer zu schnell, macht zwei statt bisher drei Punkte. Und für einen Vollrausch am Steuer werden nur noch drei statt bisher sieben Punkte in Flensburg fällig. Allerdings ist der Führerschein schon bei acht statt erst bei 18 Punkten weg: Am 5. Juli 2013 stimmte auch der Bundesrat einer Neuregelung des Punktesystems der "Flensburger Verkehrssünderdatei" zu, die je nach Schwere des Vergehens einen bis drei Punkte vorsieht und die vorher siebenstufige Skala ablöste. Vorausgegangen war eine monatelange Diskussion um eine Reform des Verkehrszentralregisters, das mit Wirkung vom 1. Mai 2014 Fahreignungsregister heißen sollte.
"Mehr Transparenz, weniger Bürokratie"
Das Gesetz bringe "klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie", sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), nachdem der Kompromiss in trockenen Tüchern war. Die rot-grün regierten Länder hatten die Novelle, die vorher im Bundestag verabschiedet worden war, zunächst gestoppt. Erst Ende Juni kam es im Vermittlungsausschuss - dank einiger Änderungen - zum Durchbruch. So wurden auf Drängen des Bundesrats bestimmte Verstöße, die nicht unmittelbar sicherheitsrelevant sind, mit je einem Punkt in den Katalog aufgenommen. Zum Beispiel das widerrechtliche Parken in Feuerwehranfahrtszonen oder auf Rettungswegen. Während der ADAC die Reform lobte, kritisierte der Auto Club Europa, das alte "undurchschaubar komplizierte System" sei "in ein nicht minder kompliziertes System transferiert worden". Die Gewerkschaft der Polizei erwartete indes keine spürbaren Verbesserungen der Verkehrssicherheit.