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Recht auf zehn Megabit : Recht auf schnelles Internet von Digitalausschuss gebilligt

Wann kommt der Anspruch auf Breitband-Grundversorgung? Der Digitalausschuss hat eine Verordnung verabschiedet, die allen mit schlechter Anbindung Hoffnung macht.

16.05.2022
True 2023-10-10T09:55:29.7200Z
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Haushalte mit schlechter Internetanbindung können sich künftig auf den Rechtsanspruch auf Breitband-Grundversorgung berufen: Das sogenannte "Recht auf schnelles Internet" hat vergangene Woche den zuständigen Digitalausschuss des Bundestags passiert. Dieser stimmte mit dem Stimmen der Ampelkoalition für die Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV). Union und Linke votierten dagegen, die AfD enthielt sich. Nun bedarf die Verordnung nur noch der Zustimmung des Bundesrats.

Bandbreite: mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download

Mit dem Vorschlag soll erstmals überall in Deutschland ein Mindestmaß an Breitband-Internet im Festnetz festgelegt werden. Festgelegt sind Bandbreiten von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload sowie eine Latenz (Verzögerungszeit) von höchstens 150 Millisekunden. Werden die neuen Mindestwerte etwa auf dem Land oder am Stadtrand unterschritten, besteht der Rechtsanspruch und die Bundesnetzagentur könnte künftig die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen.

Die Anforderungen sollen nur Übergangsregelungen sein - die Untergrenze für die Grundversorgung soll künftig Jahr für Jahr steigen. Während sich die Koalition zufrieden mit dem Novum zeigte, monierte die Opposition, dass die Vorgaben zum Up- und Download zu lasch seien. Wie viele Haushalte derzeit mit weniger als 10 Mbit/s ins Internet kommen, ist unklar: Die Bundesnetzagentur schätzt, dass 630.000 Haushalte weniger als 16 Mbit/s zur Verfügung haben.