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Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz : Abschaffung der EEG-Umlage wird begrüßt

Sachverständige begrüßen in einer Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie die Absenkung der EEG-Umlage auf Null, kritisieren aber einzelne Regelungen.

11.04.2022
True 2024-07-29T16:47:42.7200Z
2 Min

Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli soll nach dem Willen der Koalition Haushalte und Unternehmen bei den Stromkosten spürbar entlastenen. Um sicherzustellen, dass die Entlastung von den Stromanbietern an die Endverbraucher in vollem Umfang weitergegeben wird, sollen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden. Ausgerechnet die dafür vorgesehenen Regelungen in dem Entwurf der Koalition aber seien nicht zielführend, sagte Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am vergangenen Mittwoch.

Bei Preiskalkulationen fehlt die Transparenz

Laut Entwurf besteht eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nämlich nur dann, wenn die EEG-Umlage in die Preiskalkulation eingeflossen ist. Das aber sei, wie auch Martin Winkler, Wissenschaftlicher Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG kritisch anmerkte, ein unternehmensinterner Prozess, der nach außen nicht transparent und nachvollziehbar sei

Paula Hahn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) merkte an, dass der BDEW das Verbot, die Preise aus anderen Gründen als der Umlagensenkung zum 1. Juli 2022 anzupassen, sehr kritisch sehe. Im Zuge der Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten wachse auch die Notwendigkeit der Energieversorger, diese in den Tarifen abzubilden.

Experte: Umlagesenkung mit einer Informationskampagne verbinden 

Das monierte auch Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Die verpflichtende Senkung der Strompreise am 1. Juli bei gleichzeitigem Verbot einer Saldierung mit anderen Belastungen und Kosten lehne der VKU als nicht zielführenden, gesetzlichen Eingriff in die Vertragsautonomie ab.

Thorsten Lenck von der Agora Energiewende befürchtet deshalb auch, dass die Regelung nicht verhindere, dass Stromlieferanten ihren Strompreis vor oder nach dem Stichtag erhöhen. Daher sollte die Umlagesenkung mit einer Informationskampagne verbunden werden, die die Verbraucher über die Umlagesenkung und ihre Rechte zum Lieferantenwechsel informiert.

Einkommensschwache nicht vergessen

In der Beobachtung von Manuel Frondel vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung haben die hohen Energiepreise für die Politik die Dringlichkeit massiv erhöht, die Steuer- und Abgabenlast auf den Strompreis zu verringern. Diese Last mache bei privaten Verbrauchern über 50 Prozent des Strompreises aus. Da einkommensschwache Haushalte einen höheren Anteil ihres Einkommens zur Deckung ihres Stromverbrauchs auszugeben haben als wohlhabende, hätten sie in Relation zu ihrem Einkommen aktuell sogar einen höheren Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen wie der Förderung der Erneuerbaren zu leisten als einkommensstarke. Das gelte für alle Abgaben auf den Strompreis.

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Bei aller Kritik im Detail waren sich die Sachverständigen doch in der Einschätzung einig, dass die Senkung der EEG-Umlage ein erster richtiger Schritt sei, dem aber zügig weitere folgen sollten. Ob das, wie Matthias Dümpelmann von der 8KU GmbH sich wünschte, in ein "Keine-Umlagen-Gesetz" mündet, blieb offen. Ein Konsens aber zeichnete sich ab, dass die Politik auch über die Abschaffung etwa der Kraft-Wärme-Kopplung- und Offshore-Umlage und eine Senkung der Stromsteuer, auf den EU-Mindestsatz, nachdenken sollte.