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Foto: picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer
Im September kommt der Geldsegen. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

Steuerentlastungen : Bundestag spendiert 16,3 Milliarden

Ein höherer Grundfreibetrag und Zuschüsse für Energiekosten sollen die Bürger in Inflationszeiten entlasten.

16.05.2022
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3 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für eine umfassende steuerliche Entlastung der Bürger in diesem Jahr freigemacht. Mit einem Gesamtvolumen von 16,3 Milliarden Euro für 2022 sollen Belastungen durch die Inflation und Auswirkungen des Ukraine-Krieges reduziert werden. Die wichtigsten Maßnahmen sind ein höherer Grundfreibetrag bei der Steuer, eine Energiepreispauschale von 300 Euro und ein Kindergeldzuschuss von 100 Euro.

Der Bundestag stimmte mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zu, in den zuvor im Finanzausschuss mit zwei Änderungsanträgen der Koalition die Energiepreispauschale und das höhere Kindergeld eingefügt worden waren. Die CDU/CSU lehnte den Gesetzentwurf ab, AfD und Linksfraktion enthielten sich.

Energiepauschale wird nur einmalig ausgezahlt

Die per Änderungsantrag eingefügte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro soll einmalig ab dem 1. September 2022 an Steuerpflichtige gezahlt werden. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei Einkünften aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Empfänger von Versorgungsbezügen (Beamtenpensionäre) sowie Rentner (falls keine Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen) erhalten die Pauschale nicht.

Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Bezieher von ausschließlich sonstigen Einkünften (zum Beispiel Abgeordnete) erhalten keine Pauschale. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

Der Kinderbonus soll im Juli 2022 gezahlt und unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt werden.

Mit dem zweiten Änderungsantrag wurde zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise eine Erhöhung des Kindergeldes um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro beschlossen. Der Bonus soll im Juli 2022 gezahlt und unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt werden. Damit werde sichergestellt, dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig sei, nicht als Einkommen berücksichtigt werde, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags.

Der höhere Grundfreibetrag soll rückwirkend gelten

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Nach Angaben der Koalition werden dadurch alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher sei. Dies sei auch aus sozialen Gesichtspunkten geboten.

Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Die damit verbundene Entlastung werde somit vorgezogen.

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat. Der zuletzt im Jahre 2011 erhöhte Pauschbetrag wird jetzt auf 1.200 Euro angehoben.

Union fordert Energiepreispauschale auch für Rentner, Studenten und andere Gruppen

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Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, die unter anderem verlangt hatte, nicht nur den Grundfreibetrag anzuheben, sondern den gesamten Steuertarif anzupassen, um die kalte Progression "kurzfristig und vollständig" auszugleichen. Die Energiepreispauschale sollten zudem auch Rentner, Studenten sowie junge Eltern und Bezieher von Lohnersatzleistungen erhalten.

Die Pauschale an die bisher ausgenommenen Gruppen zu zahlen, war auch von der AfD-Fraktion in einem Entschließungsantrag verlangt worden. Dieser wurde ebenfalls abgelehnt. Die AfD verlangte zudem eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 40 Cent. Da die durchschnittliche Entfernung für Pendler 23 Kilometer betrage, komme die Erhöhung bei den meisten Pendlern gar nicht an.