Energieversorgung in Deutschland : Deutschland will Vorreiter beim Wasserstoff werden
Der Bundestag macht den Weg frei für einen beschleunigten Hochlauf einer Wasserstoffinfrastruktur und ihrer Finanzierung.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sprach am Mittwoch im Ausschuss für Klimaschutz und Energie von einem „Meilenstein“: Deutschland will in Sachen Wasserstoff international Vorreiter werden. Und er sehe in Europa kein Land, das mit seinen Vorbereitungen weiter sei, sagte Habeck. Am Freitag beriet der Bundestag den im Ausschuss noch in Teilen geänderten Entwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, dessen Ziel die Schaffung eines Rechtsrahmens für die beschleunigte Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur und deren Finanzierung, Versorgungssicherheit mit einer bezahlbaren, sauberen und sicheren Energie ist.
Umstellungen vorhandener (Gas-) Leitungsinfrastruktur ermöglichen
Abgestimmt wurde namentlich. Für den Entwurf votierten 347 von insgesamt 566 Abgeordneten, dagegen stimmten 203 Abgeordnete, 16 enthielten sich. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen.
Für den Wasserstoffhochlauf ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotenzial umgehend und bestmöglich nutzen zu können. Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von gegenüber dem Neubau deutlich effizienteren Umstellungen vorhandener (Gas-) Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden, um die Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering zu halten.
Zahlreiche nachträgliche Änderungen
Die vom Ausschuss beschlossenen nachträglichen Änderungen sollen unter anderem mögliche Bilanzierungsschwierigkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Blick auf das Amortisationskonto vermeiden, etwaigen beihilferechtlichen Problemen vorbauen, Bürokratie abbauen und dafür sorgen, dass die Pläne zur Wärmewende und die Systementwicklungsstrategie bei allen Schritten mitberücksichtigt werden und dass nicht alle Investoren haften, wenn einer von ihnen in die Insolvenz gehen sollte.
Als gemeinsames Verständnis zur Interpretation der Regelungen zur Verschiebung der Frist auf den 31. Dezember 2037 für die spätere planerische Inbetriebnahme von Kernnetzprojekten beschloss der Ausschuss zudem einstimmig: „Mit den Regelungen in dem neuen Paragrafen 28q wird zeitliche Flexibilität ermöglicht, nicht festgeschrieben. Es gibt im Gesetz keine Vorgaben, das Kernnetz zu verkleinern. Eine spätere Realisierung als 2032 hätte nach dem Regierungsentwurf dazu geführt, dass die Leitungen nicht mehr in den Genuss der Finanzierung über das Amortisationskonto gekommen wären, und hätte den Kernnetzaufbau erschwert.“
Wasserstoff spielt eine große Rolle bei der Suche der Regierung nach Alternativen zu fossilen Energieträgern. Nach Auffassung des Ministers Habeck wird Wasserstoff dabei als vielfältig einsetzbarer Energieträger eine Schlüsselrolle einnehmen. Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff (H2) und seine Derivate wie zum Beispiel Ammoniak (NH3) und Methanol (CH3OH), ermöglichen es, die CO2-Emissionen vor allem in Industrie, Kraftwerken und Verkehr zu verringern. Wasserstoff (H2) und seine Derivate sollen künftig vor allem dort eingesetzt werden, wo die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreicht oder nicht möglich ist.