Nach Angriff Russlands auf die Ukraine : Neue Vorgaben für Gasspeicher
Um die Gasversorgung gewährleisten und die Abhängigkeit von Energieimporten zu vermindern beschließt der Bundestag Mindestfüllmengen für Speicher.
Die Regierung hatte es eilig, das Parlament wollte nicht bremsen, die Opposition - mit Ausnahme der AfD-Fraktion - zog mit: Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen" angenommen. Die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, Union und Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich.
Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf wurde abgelehnt: Dafür stimmte die AfD-Fraktion, alle anderen dagegen.
Nach dem Willen der Regierung soll das Gesetz die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland zu jeder Zeit gewährleisten und die Abhängigkeit von Energieimporten vor allem aus Russland verringern. Es sieht feste Füllmengen zu bestimmten Stichtagen vor, nämlich 65 Prozent am 1. August, 80 Prozent am 1. Oktober, 90 Prozent am 1. Dezember und 40 Prozent am 1. Februar.
Speicher sollen auch wirklich befüllt werden
Zudem sollen die Nutzer von Gasspeicheranlagen die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten auch wirklich befüllen, andernfalls werden sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Marktgebietsverantwortlicher ist die Trading Hub Europe GmbH, eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland. Die THE lässt die Speicher entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selber Gas ein. So soll eine Hortung von Speicherkapazitäten vermieden und ein Anreiz geschaffen werden, die gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen.
Die Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen zur Sicherung der Versorgung entstehen, sollen über eine bei den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, erhobene Umlage finanziert werden.
Empfohlene Änderungen
Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen betrafen den Ermessensspielraum des Marktgebietsverantwortlichen und die Höhe der Füllstandsvorgaben. Zudem soll das Ministerium eine Bewertung der Umsetzung bis zum 15. Dezember 2022 vornehmen, und eine Evaluierung der Auswirkungen bis zum 1. April 2023. Grundsätzlich wurden die Vorschriften befristet: Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am 1. April 2025 außer Kraft. Beschlossen wurde auch die Neueinführung des §246 Absatz 14 des Baugesetzbuches, das die Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge aus der Ukraine erleichtern soll.