Energieeffizienz in der Industrie : Regierung will Energieaudit-Pflicht erweitern
Künftig sollen alle Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet werden.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist im Oktober 2023 in Kraft getreten und verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, zahlreiche Regelungen zum Beispiel .zum Endenergieverbrauch bis 2030, umzusetzen. Mit dem Energieeffizienzgesetz hat Deutschland im November 2023 bereits wesentliche Anforderungen in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes" will die Bundesregierung jetzt in einem weiteren Schritt wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.in nationales Recht umsetzen. Der Entwurf wurde am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen.Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie.
Audits sollen sich nach Verbrauch richten
Richtete sich bisher die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach der Unternehmensgröße, so sieht der Gesetzentwurf jetzt vor, dass alle Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Audits "hochwertig sind und von qualifizierten und akkreditierten Experten durchgeführt werden". Hierdurch solle den Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für anschließende Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung ihres Treibhausgasausstoßes geboten werden.