Coronahilfen : Fehlerhafte Bescheide in Massen
Die AfD fordert eine sofortige Verlängerung der Rückzahlungsfristen der Corona-Soforthilfen und bundesweit einheitliche Vorgaben für die Rückforderungen der Mittel.
Die Rückzahlungsforderungen von im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen in Nordrhein-Westfalen sind möglicherweise rechtswidrig. Inzwischen haben Verwaltungsgerichte in Gelsenkirchen, Köln und Düsseldorf Klägern gegen diese Rückzahlungsforderungen Recht gegeben. Berufungen gegen die Urteile beim Oberverwaltungsgericht sind aber möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf kassiert.
Das Land hatte ab dem März 2020 beantragte Soforthilfen umgehend ausgezahlt und erst später die Empfänger aufgefordert, durch Angaben ihrer Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Liquiditätsengpass mitzuteilen. Wenn die Soforthilfe höher als der Liquiditätsengpass war, forderte das Land den Differenzbetrag mittels sogenannter Schlussbescheide zurück.
100.000 Empfänger von Rückforderungen betroffen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte der Behauptung des Landes nicht, dass die ursprünglichen Bewilligungen unter Vorbehalt gestanden hätten. Dies sei weder den Bewilligungsbescheiden, den Antragsformularen noch anderen Veröffentlichungen zu entnehmen gewesen.
Nach Angaben der "Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe" sollen etwa 100.000 der insgesamt 426.000 Empfänger von Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen von den Rückzahlungsforderungen betroffen sein. Etwa 2.000 von ihnen hätten Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.
AfD kritisiert Förderpraxis als unklar
Der AfD-Fraktion im Bundestag nahm die Vorgänge zum Anlass, in einem Antrag von der Bundesregierung eine sofortige Verlängerung der Rückzahlungsfristen der Corona-Soforthilfen veranlassen. Damit solle Kleinunternehmen und Freiberuflern kurzfristig ein finanzieller Spielraum eingeräumt werden. Außerdem sollen bundesweit einheitliche Vorgaben für die Rückforderungen der Bundesmittel verbindlich festgelegt werden.
Die Abgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass ein Teil der Antragsteller einer vollkommen unklaren und uneinheitlichen Förderpraxis ausgesetzt sei. Denn weder der Bund noch die Länder hätten einheitliche Regelungen für die vom Bund eingerichteten Fördermittel getroffen. Vorschriften, Richtlinien und Förderkriterien seien uneinheitlich und seien während der Antrags- und Genehmigungsverfahren von zuständigen Landesbehörden mehrfach geändert worden. Der Antrag wurde vom Bundestag in der vergangenen Woche an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.