Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 : Mehr Zielgenauigkeit bei der Steuer
Die Bundesregierung plant, die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag dauerhaft zu entfristen und Sparer zu entlasten.
Staatliche Zahlungen an die Bevölkerung sollen einfacher abgewickelt werden können. Dies sieht der Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vor, den der Bundestag am Freitag an die Ausschüsse überwiesen hat. Leistungen wie das geplante Klimageld sollen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer direkt auf die Konten der Steuerpflichtigen überwiesen werden können.
Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen für das nächste Jahr. So soll die wegen der Corona-Pandemie eingeführte sogenannte Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Der Abzug soll unabhängig davon möglich sein, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und ob daneben noch ein anderer Arbeitsplatz existiert.
Sparer-Pauschbetrag soll angehoben werden
Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner steigen. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr steigen. Altersvorsorgeaufwendungen sollen schon ab 2023 zu hundert Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Bisher waren für 2023 noch 96 Prozent sowie 98 Prozent für 2024 vorgesehen. Mit dem Vorziehen um zwei Jahre soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
Verbessert werden soll die Abschreibung von Immobilien. Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, soll von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Das soll den Wohnungsbau attraktiver machen. Betreiber von Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt Leistung in der Spitze sollen ihre Erträge nicht mehr versteuern müssen, Der Kauf und die Reparatur solcher Anlagen sollen umsatzsteuerfrei werden. Durch die verschiedenen Maßnahmen sollen die Steuerzahler im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet werden.
Auch die CDU erkennt eine Reihe positiver Entlastungen
In der Debatte bescheinigte Antje Tillmann (CDU) dem Gesetzentwurf "eine ganze Reihe positiver Entlastungen". Die Zustimmung ihrer Fraktion machte sie allerdings von Nachbesserungen abhängig. Die geplante Nutzung der Steuer-ID für Direktzahlungen an die Bevölkerung nannte Tillmann "Aktionismus", der "erhebliche bürokratische Kosten" verursache, ohne dass bisher klar sei, wie diese Möglichkeit eingesetzt werden soll.
Auch die Redner der Koalitionsfraktionen sprachen sich für Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren aus. Die Kritik Tillmanns an der Regelung für die Nutzung der Steuer-ID wies Michael Schrodi (SPD) allerdings mit dem Hinweis zurück, dass beabsichtigt sei, das Klimageld "zielgenau" auszuzahlen. Jetzt mit dem Jahressteuergesetz werde in einem "ersten Schritt" erst die Rechtsgrundlage geschaffen, um "Direktzahlungen an die Menschen" zu ermöglichen. Sebastian Schäfer (Grüne) hob die Steuervergünstigungen für kleine Solarstromanlagen hervor. Dabei gehe es darum, "einen Investitionsanreiz für unsere Bürgerinnen und Bürger zu setzen, der auch volkswirtschaftlich echte Rendite bringt".
Linke bemängelt Ungerechtigkeiten im Steuersystem
Sehr grundsätzlich kritisierte Jörn König (AfD), dass statt wirklicher Änderungen im Steuersystem Jahr für Jahr mit den Jahressteuergesetzen nur an kleinen Stellschrauben gedreht werde. "Es ist und bleibt Flickschusterei", sagte König. Er erinnerte an die AfD-Forderung nach einem "Tarif auf Rädern", mit dem auch diverse Pauschalen automatisch an die Inflation angepasst werden sollten, statt sie jährlich per Gesetz neu festzulegen. Janine Wissler (Linke) bemängelte "extreme Ungerechtigkeiten im Steuersystem". "Leistungsloses Einkommen" aus Vermögen werde weiterhin niedriger besteuert als Einkommen aus Erwerbsarbeit .