Gastkommentare : Pro und Contra: Blockiert die Schuldenbremse nötige Reformen?
Soll die Schuldenbremse auf jeden Fall eingehalten worden oder sollte man sie überarbeiten? Hannes Koch und Birgit Marschall im Pro und Contra.
Pro
Öffnung tut not
Die Ampel-Regierung ist trickreich. Das muss sie auch sein. Vor allem auf Verlangen der FDP hat sich das Dreierbündnis die ausreichende Finanzierung seiner selbst definierten Aufgaben verbaut. Einerseits wurden höhere Steuern und die Öffnung der Schuldenbremse ausgeschlossen, andererseits große Vorhaben für Klimaschutz, Digitalisierung und Infrastrukturausbau geplant. Der zusätzliche Finanzbedarf des Bundes könnte bis zu 50 Milliarden Euro jährlich reichen. Sehr fraglich scheint, ob die Regierung diese Summen mit kreativen Lösungen wie der Schuldenverschiebung von 2021 nach 2022 und stärkerer Investitionstätigkeit öffentlicher Unternehmen wirklich mobilisieren kann.
Eine wesentliche Ursache dieses Dilemmas ist die Konstruktion der Schuldenbremse. Sicherlich hat sie während der vergangenen zehn Jahre dazu beigetragen, die Staatsfinanzen zu konsolidieren. Im Hinblick auf die anstehenden Zukunftsaufgaben - die Runderneuerung der öffentlichen und privaten Infrastruktur - engt sie den Spielraum allerdings zu sehr ein. Einem öffentlichen Investitionsfonds mit ausreichendem Volumen steht sie im Weg. Deshalb sollte die grundgesetzliche Regel zwar nicht abgeschafft, wohl aber geöffnet werden, um die nötigen Investitionen zu ermöglichen.
Dies scheint freilich ein frommer Wunsch zu bleiben. Es sieht nicht danach aus, als ob sich die Ampel auf eine Öffnung einigen könnte. Ein Desiderat für nächste Legislaturperiode? Nein: Eine andere Reform-Koalition mit ausreichender Mehrheit für eine Revision der Schuldenbremse ist gegenwärtig gar nicht absehbar. So bleibt wohl nur eine Mischung aus kreativer Finanzpolitik am Rande des gesetzlich Zulässigen und der Unterfinanzierung öffentlicher Aufgaben.
Contra
Es geht beides
Die Ampel-Koalition plant, 2023 die Schuldenbremse wieder einzuhalten - und das ist auch gut so. Abgesehen davon, dass ihr das Grundgesetz eh keine andere Wahl lässt, sofern die Corona-Notlage Ende 2022 tatsächlich ausgestanden ist, ist die Rückkehr zur Schuldenbremse auch politökonomisch geboten. Die Verfassungsregel diszipliniert Politiker, die sonst die Neuverschuldung weiter erhöhen würden, um neue Ausgaben zu finanzieren. SPD, Grüne und FDP sind darin gut, das zeigt ihr Koalitionsvertrag, in dem es von neuen Gaben nur so wimmelt - vom Bürgergeld über die Kindergrundsicherung bis zum Lebenschancen-Bafög.
Die alles überragende Aufgabe der Ampel besteht im wirkungsvollen Klimaschutz durch eine hundertprozentige Energiewende. Sie ist Voraussetzung für die Transformation, die Kanzler Scholz das größte industrielle Modernisierungsprojekt seit 100 Jahren genannt hat. Doch der Staat kann diese Aufgabe niemals allein umsetzen, sondern nur klug begleiten. Wir alle sind dabei auf uns alle angewiesen, auf jedes Unternehmen, jeden Wirtschaftsakteur. Damit die Transformation gelingt, muss der Staat Planungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigen, mehr Flächen organisieren, Netze subito ausbauen, mehr Anreize fürs energetische Bauen und echte E-Autos setzen.
All das kostet Geld, aber nicht so viel, dass die Schuldenbremse über Bord gehen müsste. Indem die Ampel im Nachtragsetat 60 Milliarden Euro auf Vorrat anlegt, verfügt sie über eine ordentliche Kriegskasse. Das Horten der Corona-Kredite ist zwar streng genommen auch ein Bruch der Verfassungsregel. Aber wir drücken mal beide Augen zu und sagen: So könnte es gehen.