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Digitale Plattformen sollen Einkünfte melden : Steueroase Internet

Der Handel im Netz über oft im Ausland ansässige Plattformen verläuft in vielen Fällen steuerfrei. Der Staatskasse entgehen Milliardenbeträge.

17.10.2022
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Der Internethandel über oft im Ausland ansässige Plattformen verläuft in vielen Fällen steuerfrei. Dem Staat entgehen Milliardenbeträge. Die Bundesregierung will das jetzt ändern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts eingebracht. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche wurde das Vorhaben von den meisten Sachverständigen begrüßt.

Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen 

Mit dem Gesetz sollen Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den EU-Mitgliedsländern geben. Bei den stark genutzten Portalen, die beispielsweise die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden, bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden.

Die Deutsche Steuergewerkschaft begrüßte die Meldepflicht. Der Kampf für mehr Steuergerechtigkeit erfordere mittlerweile nicht nur nationale, sondern auch internationale Maßnahmen. Es sei derzeit kaum möglich, auf steuerlich relevante Daten von Anbietern auf digitalen Plattformen zuzugreifen. Die Steuergewerkschaft rechnet mit einem jährlichen Steuerausfall beim europäischen Plattformhandel in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

Auch Steuerberaterkammer begrüßt geplante Maßnahmen

Auch die Bundessteuerberaterkammer erklärte, die Maßnahmen könnten einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit und einer gleichmäßigen Steuererhebung darstellen. Angesichts der notwendigen IT-Arbeiten und aufgrund des Fachkräftemangels im IT-Bereich gebe es für die Plattformbetreiber erhebliche Herausforderungen. Der Gesetzgeber sollte eine ausreichende Vorlaufzeit vorsehen, empfahl die Bundessteuerberaterkammer.

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Das "Netzwerk Steuergerechtigkeit" begrüßte den Gesetzentwurf insoweit, als dass den Finanzbehörden zusätzliche Informationen über die "Steueroase Internet" zur Verfügung gestellt würden. Es stelle sich aber die Frage, wie in der EU für eine einheitliche und hohe Datenqualität gesorgt werden solle. Große Plattformbetreiber könnten versuchen, gezielt Einfluss auf Länder für eine möglichst laxe Überwachung zu nehmen

Für Professor Ekkehart Reimer vom Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg muss an dem Gesetzentwurf noch nachgearbeitet werden. So würden Crowdfunding-Geschäfte offenbar nicht erfasst. Reimer bezeichnete das Gesetz als "bürokratisches Monster".