Jahressteuergesetz : Übergewinne steuerpflichtig
Deutschland setzt die EU-Verordnung zur Einführung eines Energiekrisenbeitrags um.
Sogenannte Über- oder Zufallsgewinne, die Öl- und Gasfirmen wegen der aufgrund des Russland-Embargos exorbitant gestiegenen Preise erzielen, sollen versteuert werden müssen. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte ab, die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.Damit wird die EU-Verordnung zur Einführung eines Energiekrisenbeitrags umgesetzt.
Der Steuersatz soll 33 Prozent betragen
Vorgesehen ist, dass in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 (bei abweichenden Wirtschaftsjahren in den Jahren 2022/23 und 2023/24) entstandene Gewinne von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die im Vergleich zu den Vorjahren (2018 bis 2021) den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, besteuert werden. Der Steuersatz soll 33 Prozent betragen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen bis zu drei Milliarden Euro betragen und zur Finanzierung der Strompreisbremse beitragen. In einer Anhörung hatten Sachverständige darauf hingewiesen, dass internationale Energiefirmen in Deutschland kaum Gewinne versteuern würden.