Steuerzahlungen von Unternehmen in der EU : Wer zahlt wo wie viel?
Konzerne und ertragsstarke Unternehmen mit Sitz in der EU sollen künftig Informationen zu gezahlten Ertragssteuern veröffentlichen.
Multinationale Konzerne und ertragsstarke Unternehmen mit Sitz in der EU sollen künftig Informationen zu von ihnen gezahlten Ertragssteuern veröffentlichen. Die Regelung gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, wenn sie Tochterunternehmen bestimmter Größe in der EU haben.
Aufgeschlüsselt werden sollen die Steuerzahlungen in EU-Mitgliedsstaaten, aber auch in von der EU als "Steueroasen" angesehenen Ländern, die in der "EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke" aufgeführt sind.
Offenlegungspflicht soll informierte Debatte ermöglichen
Durch die Offenlegungspflicht solle "eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind", schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf.
Die Vorlage, mit der entsprechende EU-Vorlagen umgesetzt werden sollen, nahm der Bundestag vergangene Woche mit Stimmen der SPD, Grünen und FDP sowie der Linken gegen die Stimmen von Union und AfD an. Die angenommene, vom Rechtsausschuss geänderte Fassung des Entwurfs sieht zudem Änderungen im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und im Pflichtversicherungsgesetz vor.
Der Ausschuss erhöhte den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten
In deutsches Recht umgesetzt werden soll die Richtlinie der Vorlage zufolge durch einen neuen Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB). Gegenüber der Regierungsvorlage erhöhte der Ausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unter anderem den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten.
Die Änderung im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist laut Koalition klarstellender Natur. Die Änderung im Pflichtversicherungsgesetz dient laut Änderungsantrag zur Umsetzung einer Vorschrift einer EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht. Konkret geht es demnach um Regelungen zur Entschädigung der Verkehrsopfer im Fall der Insolvenz eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers und die dafür zuständigen Stelle.