Düngegesetz : Neues Düngegesetz soll Strafzahlungen abwenden
Der Bundestag hat eine Änderung des Düngegesetzes beraten. Kernpunkte sind die Anpassung der Stoffstrombilanzverordnung und die Monitoringverordnung.
Das Düngegesetz soll angepasst werden. Mit dem "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes" (20/8658) reagiert die Bundesregierung auf Vorgaben der Europäischen Union. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf und überwies den Entwurf an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Kernpunkte sind die Anpassung der Stoffstrombilanzverordnung und die Monitoringverordnung. Mit dem Monitoring sollen die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe künftig zurückverfolgt werden können. Die Betriebsdaten sollen auf längere Sicht die Basis bilden, das Verursacherprinzip bei den Düngeregeln stärker zu berücksichtigen. Gegenüber der EU könne damit "flächendeckend die Wirksamkeit der Düngeverordnung nachgewiesen werden", heißt es in dem Papier.
Stoffstrombilanzverordnung soll 2024 vorgelegt werden
Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die geplante Änderung der Stoffstrombilanzverordnung. Diese soll 2024 vorgelegt werden. Zudem soll das neue Düngegesetz Strafzahlungen dauerhaft abwenden. Im Sommer hatte die EU nach jahrelangem Streit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des nationalen Düngerechts eingestellt.