Hitzevorsorge in den Kommunen : Mehr Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
Mehr Trinkwasserbrunnen in Parks, Fußgängerzonen und Einkaufspassagen: Darauf zielt die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes ab, die der Bundestag beschlossen hat.
Besserer Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum - darauf zielt die zweite Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes , die der Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen hat.
Kommunen sind nun verpflichtet, zur Hitzevorsorge künftig mehr Trinkwasserbrunnen etwa in Parks, Fußgängerzonen und Einkaufspassagen aufzustellen. Die Bereitstellung von Leitungswasser an öffentlichen Orten werde damit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, erklärte Jan-Niclas Gesenhues (Grüne).
Union findet den Entwurf verhältnismäßig, die AfD überflüssig
Die Neuregelung, mit der die EU-Trinkwasser-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werde, leiste angesichts der Klimakrise einen Beitrag zur Klimaanpassung, schaffe mehr Gerechtigkeit, weil sie etwa für Wohnungslose den Zugang zu Trinkwasser verbessere und stärke überdies durch Regelungen zum Risikomanagement rund um Entnahmestellen auch den Wasserschutz, so der Abgeordnete.
Zustimmung zum Entwurf in seiner Ausschussfassung signalisierte Astrid Damerow (CDU): Die vorgesehene Regelung sei insgesamt "verhältnismäßig".Anders das Urteil von Andreas Bleck (AfD): Er kritisierte den Entwurf als unnötig und "anmaßend". Nahezu alle Haushalte in Deutschland seien an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Zudem könnten die Kommunen den Bedarf vor Ort selbst einschätzen. Für die Gesetzesänderung stimmte schließlich neben den Koalitionsfraktionen auch die Union. Dagegen votierte die AfD, die Linksfraktion enthielt sich.
Redner von SPD, FDP und Linken hatten ihre Reden zu Protokoll gegeben.