Barrierefreies Reisen : Mehr Rechte für Fahrgäste
Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber müssen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten.
Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber müssen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29. April 2021 debattierte der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung und überwies ihn zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss. Die Gesetzesvorlage ist zwischen den Fraktionen weitestgehend unstrittig. Allerdings wollen die Länder Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern für historische und vor allem touristische Schmalspurbahnen Ausnahmen erwirken. Die Unionsfraktion unterstützt dies.
Die Deutsche Bahn AG betreibe mit der Mobilitätsservice-Zentrale zwar bereits eine solche Einrichtung, heißt es in der Gesetzesvorlage. Diese beruhe jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen. Durch die gesetzliche Grundlage werde die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt.
Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. Die Einsendung eines Papierformulars sei "nicht mehr zeitgemäß".