Vor 45 Jahren... : SED-Regime verschärft Regeln für Journalisten
Mitte April 1979 erklärte die DDR, dass Fragen von Journalisten an Bürger vorher angemeldet werden müssen und Reisen außerhalb Ost-Berlins genehmigt werden müssen.
Egon Bahr (SPD), der den Grundlagenvertrag und die Journalistenvereinbarung einst mitverhandelt hatte, sah die bestehenden Abmachungen durch den Schritt der DDR-Führung durchlöchert.
Die Pressefreiheit geriet in jüngster Vergangenheit vielerorts unter Druck. Neben dem Streit in der Europäischen Union um ein Medienfreiheitsgesetz gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Schlagzeilen zum Umgang einiger Regierungen mit Korrespondenten, die keine Arbeitserlaubnis mehr bekamen. In der DDR war die Praxis ähnlich: Zum Beispiel wurde Ende 1974 der ARD-Korrespondent Lothar Loewe wegen kritischer Berichte des Landes verwiesen. Fünf Jahre und zahlreiche weitere Vorfälle später schränkte das SED-Regime die Arbeitsmöglichkeiten für westliche Journalisten weiter ein - und legte damit eine bestehende deutsch-deutsche Journalistenvereinbarung anders aus als von der Bundesrepublik erwartet.
Bonn protestiert gegen Dekret
Am 14. April 1979 erklärte die DDR per Dekret, dass Interviews sowie Fragen an DDR-Bürger auf offener Straße vorher angemeldet werden müssen. Auch Reisen außerhalb von Ost-Berlin waren für Korrespondenten fortan genehmigungspflichtig, ein Antrag musste mindestens 24 Stunden im Voraus gestellt werden. "Der Spiegel" kommentierte den Schritt: Damit könnten "die SED-Zensoren die Arbeit der West-Korrespondenten künftig nach Gusto auf Null drehen". Bonn protestierte am 17. April. Egon Bahr (SPD), der den Grundlagenvertrag und die Journalistenvereinbarung einst mitverhandelt hatte, sah die bestehenden Abmachungen "schrecklich durchlöchert". Dabei hatte die DDR schon 1973 unter anderem erklärt: Journalisten hätten "Verleumdungen" der DDR, "ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten" zu unterlassen.