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EuGH bestätigt Rechtsstaatsmechanismus : EU darf Mitgliedern Mittel kürzen

Die Bundestagsfraktionen fordern nach dem Urteil eine schnelle Anwendung des Mechanismus. Die Folgen für Ungarn und Polen will die EU-Kommission zunächst prüfen.

21.02.2022
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4 Min
Foto: picture-alliance/Winfried Rothermel

Laut Europäischem Gerichtshof in Luxemburg darf die EU Mitgliedstaaten die Mittel kürzen, wenn sie gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Gegen diesen Rechtsstaatsmechanismus hatten Polen und Ungarn geklagt.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat es jetzt amtlich: Der Rechtsstaatsmechanismus, den die Union im Dezember 2020 verabschiedet hatte, um Verstöße von Mitgliedstaaten zu sanktionieren, ist rechtens. So entschied es vergangene Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Geklagt hatten Polen und Ungarn - ihnen kann die EU nun in einem letzten Schritt Mittel kürzen, wenn sie rechtsstaatliche Prinzipien nicht einhalten.

Von der Leyen zeigt sich erleichtert

Mit dem Urteil haben die Richter eines der wichtigsten Projekte der Kommission unter von der Leyen bestätigt. Entsprechend erleichtert zeigte sich nicht nur die Präsidentin selbst. Auch die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag lobte die Entscheidung am vergangenen Freitag in der Vereinbarten Debatte über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2022.  "Das Urteil hat für Rechtsklarheit gesorgt", betonte Europa-Staatsministerin Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen). Mit dem Rechtsstaatsmechanismus sei Europa eine wehrhafte Rechtsgemeinschaft. Er müsse nun zügig angewendet werden.

FDP: Grundwerte der EU nicht verhandelbar

Auch Konrad Stockmeier (FDP) stellte klar, dass es Rabatte auf Rechtsstaatlichkeit für Ungarn und Polen nicht geben dürfe. Die Kommission müsse den Mechanismus nun auch zur Anwendung bringen, "denn die Grundwerte der EU sind nicht verhandelbar". In Richtung der AfD-Fraktion ergänzte Markus Töns (SPD), wer in Europa davon träume, eine illiberale Demokratie zu schaffen, dem müsse gesagt sein, "dass das mit uns nicht zu machen ist".

Aus deren Reihen erwiderte Norbert Kleinwächter: "Demokratie bedeutet Selbstbestimmung." Aber "wer aufbockt, den trifft natürlich die volle Härte des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus". Wenn die EU-Kommission nun ganz offen mit Vertragsverletzungsverfahren drohe, müsse man zu den Bürgern sagen: "Uns stehen harte Prüfungen bevor. Und die Erkenntnis für viele, dass es ein schwerer Fehler war, nicht die AfD zu wählen." Er erneuerte die Forderung seiner Fraktion nach einem EU-Ausstieg.

Wütende Reaktion aus Polen und Ungarn

Besonders für Ungarn kommt das Urteil des EuGH zur Unzeit. Dort wird am 3. April gewählt - und Umfragen zufolge ist eine Wiederwahl des umstrittenen Ministerpräsidenten Viktor Orban fraglich. In Orbans Partei Fidesz war nach der Verkündung durch den EuGH denn auch von "politischer Rache" die Rede und dem Ziel der EU, der Opposition zum Wahlsieg zu verhelfen.

Der stellvertretende polnische Justizminister Sebastian Kaleta sprach von Erpressungsversuchen, "die darauf abzielen, uns unseres Rechts auf Selbstbestimmung zu berauben". Polen war vor allem wegen einer Justizreform in Kritik geraten, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Gerichte lässt.

In Ungarn ist am Wahltag auch eine Volksabstimmung über einen Gesetzesentwurf der Regierung angesetzt, nach dem an Schulen nicht mehr über Homosexualität und Transgender unterrichtet werden soll.

Welche Folgen das Urteil für beide Staaten tatsächlich hat, will Kommissionspräsidentin von der Leyen zunächst gründlich prüfen. In ein paar Wochen will sie außerdem Leitlinien zur Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus vorlegen. "Wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln", stellte die CDU-Politikerin bereits klar.

Umstrittenes Arbeitsprogramm der EU-Kommission

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Ihr Arbeitsprogramm hatte die Kommission bereits im Oktober 2021 vorgelegt, unter dem Motto "Europa gemeinsam stärker machen". Ein "grüneres, gerechteres, digital besser aufgestelltes und resilienteres Europa nach Überwindung der Covid-19-Krise" will sie mit 42 neuen politische Initiativen auf den Weg bringen und damit Ziele wie die Klimaneutralität in Europa bis 2050 erreichen.

Doch dabei gibt es nach Ansicht der Abgeordneten noch einige Leerstellen. So sei für die Unternehmen, "dem Ort der Wertschöpfung und des Wohlstands" , bisher nicht geklärt, wie sie Klimaneutralität erreichen sollen, merkte Detlef Seif (CDU) an. Auch gebe es im Programm nur einen kleinen Absatz zur Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. "Das ist aber ein zentrales Thema, das keinen Aufschub verkraftet", mahnte der CDU-Politiker.

Alexander Ulrich (Die Linke) vermisste unter anderem klare Aussagen zur Verbesserung der Einnahmenseite der EU. "Wir brauchen eine europaweite Vermögensabgabe und eine Digitalsteuer. Und was ist aus der Finanztransaktionssteuer geworden?" Außerdem müsse die EU-Mindestlöhne-Richtlinie zügig umgesetzt werden.

Streit über Schuldenregeln

Bei einem der größten Projekte der EU-Kommission in diesem Jahr, der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, besteht sowohl im Bundestag, als auch unter den EU-Mitgliedstaaten große Uneinigkeit. Die Schuldenregeln der Gemeinschaft sind noch bis Ende 2022 aufgrund der Pandemie ausgesetzt. Sollen sie danach wieder voll greifen oder aufgeweicht werden? Während Linken-Politiker Alexander Ulrich davor warnte, zu schnell zum Status quo zurückzukehren, um Zukunftsinvestitionen nicht zu behindern, stellte Katja Adler (FDP) klar, dass mit ihrer Fraktion ein Aufweichen der Regeln nach 2022 nicht zu machen ist. Der Pakt sei ein "wichtiger Grundpfeiler einer nachhaltigen Politik", solide Staatsfinanzen ein "tragendes Fundament der sozialen Marktwirtschaft".

Die Europäische Kommission will ihre Reformvorschläge in den kommenden Monaten vorlegen. Es ist zu erwarten, dass die Debatte über Schuldenregeln und solide Haushaltsführung dann erst richtig an Fahrt gewinnen wird.