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Parlamentsgremien für die Kompromissfindung : Wie die Streitschlichtung in Parlamenten funktioniert

Bei politischen Konflikten zwischen zwei Kammern ist eine Vermittlung nötig. Die parlamentarischen Regelungen ähneln sich in verschiedenen Ländern.

28.11.2022
True 2024-02-16T16:15:11.3600Z
3 Min

In einer Mehrzahl der Demokratien der Welt werden die Gesetze von zwei Kammern auf den Weg gebracht. Feste Einrichtungen, die Konflikte zwischen beiden Häusern moderieren können, wie dies für den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vorgesehen ist, sind allerdings selten.

Was der Vermittlungsausschuss in Deutschland leistet, übernehmen im US-Kongress die Conference Committees. Sie sind nicht eigens in der US-Verfassung erwähnt, haben sich allerdings über Jahrzehnte als feste Größe im Gesetzgebungsprozess etabliert.

Repräsentantenhaus und Senat in den USA können das Conference Committee einberufen

Sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat können das Komitee bei strittigen Gesetzesvorhaben einberufen, vorausgesetzt die andere Kammer stimmt zu. Vorgesehen ist eine ungerade Anzahl an Mitgliedern, um die Mehrheitsverhältnisse zwischen den beiden Parteien abzubilden. Das Vermittlungsergebnis können Senat und Repräsentantenhaus nur annehmen oder ablehnen, aber nicht mehr verändern - so wie es in Deutschland in Bezug auf Bundestag und Bundesrat auch der Fall ist.

Ähnlich verhält es sich, wenn in der Schweiz der Nationalrat (Parlament) und der Ständerat (Vertretung der Kantone) gesetzgeberisch über Kreuz liegen. Die für diesen Fall im eidgenössischen Parlamentsgesetz vorgesehenen Einigungskonferenzen mit Mitgliedern beider Kammern werden allerdings erst dann einberufen, wenn zwischen beiden Räten nach jeweils drei Beratungen immer noch Dissens besteht.

Die Lords in London können Gesetzentwürfe des Unterhauses überprüfen

Institutionalisierte Verfahren zur Konfliktbeilegung wie diese sind ein Merkmal parlamentarischer Systeme mit nahezu ebenbürtigen oder gleichberechtigt auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmenden Kammern. Fehlt ein formelles Vermittlungsverfahren, wie etwa im Fall des italienischen Parlaments, kann das dazu führen, dass Gesetzentwürfe teils monate- oder jahrelang zwischen beiden Kammern und immer neuen Änderungswünschen hin-und herpendeln.

Anders ist das im britischen Westminster-System: Das einst mächtige Oberhaus des britischen Parlaments (House of Lords) mag immer noch "die sehr ehrenwerten geistlichen und weltlichen Lords des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland" versammeln, wie es offiziell heißt, im Gesetzgebungsprozess hat es heute allerdings eine eher beratende Funktion: Die Lords können eigene Gesetze vorschlagen, Gesetzentwürfe des Unterhauses (House of commons) überprüfen, Änderungsvorschläge vorbringen oder Gesetze unter bestimmten Bedingungen aufschieben - aber eben nicht auf Dauer verhindern.

Frankreich: Präsident kann Gesetzentwurf der beiden Kammern zurückverweisen

In Frankreich wiederum kann bei Uneinigkeit zwischen beiden Kammern die Assemblée nationale den Senat überstimmen, allerdings hat dieser ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen. Außerdem kann der direkt gewählte französische Präsident beziehungsweise die Präsidentin einen Gesetzentwurf der beiden Kammern zurückverweisen.

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Eine herausgehobene Stellung des direkt gewählten Staatsoberhaupts kennt auch das Gesetzgebungsverfahren Polens, dessen erste Kammer, der Sejm, seine historischen Wurzeln übrigens ebenso wie das britische Parlament im späten Mittelalter verorten kann. Der Mann - oder die Frau - im Warschauer Präsidentenpalast kann ein Gesetz an das Verfassungsgericht weiterleiten oder an den Sejm zurückweisen, dieser kann das Staatsoberhaupt aber mit 3/5 Mehrheit überstimmen und die präsidiale Unterschrift erzwingen. Bereits die absolute Mehrheit im Sejm reicht hingegen, um Änderungen oder ein Veto des polnischen Senats zurückzuweisen.