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Gremien : Bundestag beginnt mit Ausschussarbeit

In der ersten regulären Sitzung des 20. Deutschen Bundestages wurden die ersten Ausschüsse eingesetzt. Darunter der Petitions- und Geschäftsordnungsausschuss.

15.11.2021
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2 Min

In der ersten regulären Sitzung des 20. Deutschen Bundestags sind die ersten Ausschüsse eingesetzt und konstituiert worden. Neben dem Petitions- und Wahlprüfungsausschuss sowie dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung haben die Bundestagsabgeordneten beschlossen, eines temporär agierenden Hauptausschusses einzusetzen.

Bundestagspräsidentin Bas übernimmt Vorsitz im Hauptausschuss

Wie auch bereits nach den Bundestagswahlen 2013 und 2017 wird in dieser Legislaturperiode ein Hauptausschuss eingesetzt. Das Gremium wird bis zur Konstituierung der ständigen Fachausschüsse tätig sein. Insgesamt je 31 ordentliche und stellvertretende Mitglieder gehören ihm an. Neun Mitglieder entfallen auf die SPD, acht auf die CDU, fünf auf Bündnis 90/Die Grünen, vier auf die FDP, drei auf die AfD und zwei auf die Fraktion Die Linke. Den Vorsitz übernimmt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die Zahl der Mitglieder auf 39 zu erhöhen, lehnten die Abgeordneten mehrheitlich ab. Bis zu ihrer Einsetzung übernimmt der Hauptausschuss die Aufgaben sämtlicher Fachausschüsse inklusive des Haushaltsausschusses. Dabei kann er Vorlagen beraten und Beschlussempfehlungen vorlegen. Er hat allerdings kein Selbstbefassungsrecht und kann sich dementsprechend nur mit solchen Vorlagen beschäftigen, die er aus dem Plenum erhält. Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse löst sich der Hauptausschuss automatisch auf.

Die Linke stellt beratendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuss

Auch der Petitionsausschuss und der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - kurz Geschäftsordnungsausschuss - wurden vergangenen Donnerstag eingesetzt. Beide Ausschüsse bestehen aus jeweils 19 Mitgliedern.

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jeder Bürger an den Deutschen Bundestag wenden. Die eingereichten Bitten und Beschwerden landen beim Petitionsausschuss, der diese genau prüft.

Der Geschäftsordnungsausschuss hingegen beschäftigt sich mit den inneren Angelegenheiten des Parlaments. Neben der Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung liegen auch die Überwachung der Immunität der Abgeordneten und die Überprüfung der Einsprüche gegen den Ablauf einer Wahl in seinem Zuständigkeitsbereich.

Der Bundestag hat zudem die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt. Das Gremium bereitet die Entscheidung des Bundestages über die Gültigkeit der Wahl oder mögliche Verstöße bei deren Durchführung vor. Insgesamt je neun ordentliche und stellvertretende Mitglieder bilden den Ausschuss. Je drei Sitze entfallen auf SPD und Union, je einer auf die Grünen, FDP und AfD. Die Linke ist durch ein beratendes Mitglied vertreten.