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Foto: DBT/Achim Melde
Nach der Anerkennung der Gruppen "Die Linke" und "Gruppe BSW" wird der Plenarsaal umgebaut.

Bundestag erkennt Die Linke und BSW als Gruppe an : Kein Platz mehr in der ersten Reihe

Nach 30 Jahren gibt es neben Fraktionen wieder Gruppen im Bundestag. Über den Umfang der Parlamentsrechte dieser Gruppen gibt es weiterhin Streit.

02.02.2024
True 2024-03-15T12:56:30.3600Z
2 Min

Zwei Monate nach der Auflösung der Linksfraktion hat der Bundestag die beiden nun getrennten Gruppen "Die Linke" mit 28 Abgeordneten und "Gruppe BSW" mit zehn Abgeordneten anerkannt. Der Bundestag folgte damit mehrheitlich einer Beschlussempfehlung des Ältestenrates. Sie haben dabei im Wesentlichen dieselben fraktionsähnlichen Rechte erhalten, wie die PDS vor 30 Jahren, als letztmals eine parlamentarische Gruppe anerkannt wurde. Anders als eine Fraktion können die Gruppen, genau wie damals, jedoch weder namentliche Abstimmungen noch die Anwesenheit eines Regierungsmitglied verlangen.

Begrenzung bei Anfragen: Zehn pro Monat für jede Gruppe

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Neu ist eine Begrenzung der Zahl der Großen und Kleinen Anfragen auf insgesamt zehn pro Monat für jede Gruppe. Dies kritisierten Die Linke und BSW als Beeinträchtigung der Oppositionsarbeit und kündigten durch ihre Rednerinnen Heidi Reichinnek (Die Linke) sowie Jessica Tatti (BSW) die Prüfung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die Linksfraktion hatte vor ihrer Auflösung etwa 40 Anfragen im Monat gestellt. Kritik übten sie auch an der Begrenzung der Zahl an Aktuellen Stunden. Die Linke darf zwei Aktuelle Stunden pro Jahr beantragen, die Gruppe BSW darf eine beantragen. Einen Änderungsantrag der Linken sowie einen Änderungsantrag der Gruppe BSW, mit denen die Gruppen mehr Rechte einforderten, lehnte der Bundestag ab. Am Ende beschloss der Bundestag die Anerkennung mit den Stimmen der Koalition sowie der jeweiligen Gruppe. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.


„Gruppenbildungen aus dem Parlament heraus sollten nicht attraktiv sein.“
Thorsten Frei (CDU/CSU)

In der Debatte begründete Thorsten Frei (CDU) die Ablehnung mit den Gefahren einer "zunehmenden Fragmentierung der Parteienlandschaft" für die parlamentarische Demokratie: "Gruppenbildungen aus dem Parlament heraus sollten nicht attraktiv sein und sich nicht lohnen." Deshalb sei ein Abstandsgebot zwischen Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten notwendig, welches mit dieser Anerkennung nicht ausreichend gewahrt sei. Für Katja Mast (SPD) ist die jetzige Anerkennung allerdings der richtige Mittelweg, die Gruppen erhielten "keine Rechte wie eine Fraktion, aber mehr Rechte als fraktionslose Abgeordnete". Irene Mihalic (Grüne) und Torsten Herbst (FDP) unterstrichen, dass die jetzige Anerkennung anders zu beurteilen sei, als frühere Gruppeneinsetzungen. Dies läge daran, dass sich eine Fraktion freiwillig aufgelöst und somit auf weitergehende Rechte verzichtet habe. Stephan Brandner (AfD) bezeichnete die Anerkennung als "Extrawürste für die beiden linken Resterampen im Parlament".

Geregelt wurde vom Bundestag auch die künftige Sitzordnung für die Gruppen. Die Gruppe BSW sitzt künftig ganz links außen, daneben Die Linke. Sitzplätze erhalten beide ab der 7. Reihe im Plenum und damit keine Plätze ganz vorne mehr.