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Besser betreute Kinder : Mehr Qualität in Kitas

Der Bund investiert Milliarden in die frühkindliche Bildung. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) betont, die Sprache ist der Schlüssel zum Erfolg.

17.10.2022
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4 Min
Foto: picture-alliance/dpa/ZB/Waltraud Grubitzsch

Die frühkindliche Bildung in Kitas gilt unter Experten als entscheidende Voraussetzung für den späteren Lernerfolg. Besonders wichtig ist die frühe Sprachentwicklung.

Die Bundesregierung will die Kindertagesbetreuung verbessern. Dazu hat sie den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte KiTa-Qualitätsgesetz, in den Bundestag eingebracht. In der ersten Lesung vergangene Woche zeichnete sich ab, dass Widerstände auf Länderseite ausgeräumt werden müssen.

In den Jahren 2023 und 2024 will der Bund den Ländern jeweils zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte, der Bund investiere in die sprachliche Bildung, weil in der Kita-Zeit die Grundlage für eine gute Sprachentwicklung gelegt werde.

Sie verwahrte sich gegen den Vorwurf, der Bund ziehe sich aus der Förderung der Sprachentwicklung zurück: "Mit diesem Gesetz geben wir den Ländern die Möglichkeit, die Sprach-Kitas in die Landesstrukturen zu überführen, und genau da gehören sie hin." Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Förderung der sprachlichen Bildung als "Handlungsfeld von vorrangiger Bedeutung" begrüßt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass diesem Ziel das Auslaufen der finanziellen Förderung durch das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" zum Jahresende 2022 widerspreche.

Streitfall Sprach-Kitas

Die Länderkammer hält es für notwendig, das Bundesprogramm fortzusetzen, auch um die befristeten Arbeitsverträge mit den Fachkräften nahtlos verlängern zu können. "Sind jetzt alle Bundesprogramme vor dem Aus, auch die Sprach-Kitas?", fragte der CDU-Abgeordnete Hermann-Josef Tebroke. Seine Fraktion werde sich für den Erhalt des Programms einsetzen. Die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek sprach von einem Chaos in der Umsetzung: Länder, Kommunen und Träger wüssten nicht, wie es 2023 mit der Sprachförderung weitergehe. Auch die 6.800 über das Programm finanzierten Fachkräfte wüssten dies nicht.

Ihr SPD-Kollege Erik von Malottki kündigte an, man werde in der Gesetzesberatung überlegen, wie ein guter Übergang für die Sprach-Kitas und deren langfristige Absicherung geschaffen werden könne. Bund und Länder müssten sich auf eine Bestandsgarantie einigen, denn die Beschäftigten bräuchten Sicherheit. Er plädierte für eine Regelung im Gesetz und die Aufnahme der Bestandsgarantie in die zu verhandelnden Bund-Länder-Staatsverträge.


„Wir dürfen Gebührenentlastung und Qualität nicht gegeneinander ausspielen.“
Erik von Malottki (SPD)

Malottki sprach im Übrigen von einem "Balanceakt" im Gesetzesvorhaben zwischen der Fokussierung auf Qualitätsverbesserung und der Möglichkeit, Familien mit Kita-Kindern weiter zu entlasten. Für die SPD sei dies aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit, der Gleichstellung und wegen guter Löhne wichtig. Kita-Gebühren seien das Gegenteil von Bildungsgerechtigkeit, sie seien ein Bremsklotz für die Gleichstellung wegen der ungerechten Verteilung der Sorgearbeit in den Familien.

SPD: Gebührenentlastung und Qualität nicht gegeneinander ausspielen

Hinzu komme, dass 92,5 Prozent aller Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen Frauen sind. In Mecklenburg-Vorpommern habe die Landesregierung die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz ab 2020 dafür eingesetzt, die Elternbeiträge abzuschaffen.

Als Folge davon hätten die Gewerkschaften die Erzieherinnen durch gute Tarifabschlüsse aus dem Niedriglohnsektor herausholen können. "Wir dürfen Gebührenentlastung und Qualität nicht gegeneinander ausspielen", mahnte Malottki in seiner Rede.

Katja Leikert (CDU) rügte, dass nicht die gesamte Förderung für die Qualitätsverbesserung ausgegeben werden müsse. Mit einem Großteil der Mittel könnten Länder, die dies bisher schon getan haben, weiterhin den Wegfall von Elternbeiträgen finanzieren. Länder, die die Bundesmittel bisher ausschließlich in Qualität investiert hätten, wie etwa Baden-Württemberg, dürften das nicht und würden somit bestraft.

Matthias Seestern-Pauly (FDP) erläuterte, dass die Kita-Gebühren künftig bundesweit nach verpflichtenden Kriterien gestaffelt werden sollen, um einkommensschwache Familien spürbar zu entlasten. Eltern, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss bezögen, seien bereits seit 2019 im ganzen Bundesgebiet von den Gebühren befreit. Aus Sicht des Bundesrates greift die geplante Staffelungsregelung allerdings unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein.

AfD: Kein Angebot für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen

Gereon Bollmann (AfD) kritisierte, dass nur Eltern gefördert würden, die ihre Kinder "in staatliche Obhut" geben. Für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, biete der Gesetzentwurf nichts, was "schreiend ungerecht" sei. Er empfahl außerdem, die Erzieher- und Kinderpflegeausbildung kostenfrei zu stellen, um leichter qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.

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Die Grünen-Abgeordnete Nina Stahr sagte, erst wenn die Qualität in der frühkindlichen Bildung ausreichend sei, könne man über eine Gebührenfreiheit für alle sprechen. Durch die soziale Staffelung der Beiträge würden gezielt diejenigen entlastet, "die es wirklich brauchen". Als nächsten Schritt kündigte sie an, mit den Ländern ein Kita-Gesetz mit bundesweiten Qualitätsstandards zu erarbeiten.