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Schutz von Schwangeren und Mitarbeitern : "Gehsteigbelästigung" vor Beratungsstellen soll geahndet werden

Der Bundestag stimmt einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu. Die Bundesregierung muss sich dafür von Union und AfD heftige Kritik anhören.

05.07.2024
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Die Bundesregierung will Frauen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Das zumindest ist das Ziel des Gesetzentwurfes der Regierung für eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, der am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages stand, in leicht geänderter Fassung.

Bereits am Mittwoch hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke grünes Licht für das Projekt gegeben. Abgelehnt wurden die Pläne schon dort von der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Am Freitag dann stimmten in namentlicher Abstimmung 381 Abgeordnete für den Entwurf und 171 dagegen, es gab unter den insgesamt 552 abgegebenen Stimmen keine Enthaltungen.

Es drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld 

Mit der Reform sollen die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Mit bis zu 5.000 Euro Strafe muss demnach jemand rechnen, der den Schutzkreis von 100 Metern rund um die Beratungsstellen nicht einhält. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.

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Die Koalitionsfraktionen betonten, man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. "Niemand darf sich diesen Frauen in den Weg stellen. Wir wollen die Grenzen der Meinungsfreiheit schützen, indem  wir sie aufzeigen", sagte Canan Bayram (Grüne). "Unsere Aufgabe ist es, die Frauen vor aggressiver Ansprache zu schützen", fügte Katrin Helling-Plahr (FDP) hinzu.

Die Unionsfraktion bezweifelte die Notwendigkeit für das Gesetz. "Es gibt das Problem, das eine Bannmeile nötig machen würde, einfach nicht", sagte Bettina Margarethe Wiesmann (CDU). Die Regierung verschiebe mit der Erfindung der "Gehsteigbelästigung" die Koordinaten zulasten der Meinungsfreiheit.

Dem widersprach Katja Mast (SPD) heftig: "Wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht, sieht man, dass es das Problem gibt." Es stimme auch nicht, dass es sich mit dem Ordnungsrecht lösen ließe, wie es die Union immer behaupte, so Mast.

AfD warnt vor Legalisierung der Abtreibung

Die AfD-Fraktion warf der Regierung vor, sich auf eine Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. "Es gibt außerdem kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden", sagte Beatrix von Storch (AfD). Es gehe der Regierung einzig und allein darum, gegen christliche Lebensschützer vorzugehen.

Die Gruppe Die Linke forderte die Abschaffung des Paragrafen 218. Beratungszwang und Kriminalisierung der Schwangeren müssten aufhören, denn dies sei immer noch die größte Einschränkung für die Schwangeren, sagte Gökay Akbulut (Die Linke).