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Corona-Pandemie : Der Maskendeal

Der Bundestag hat neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter beschlossen. Künftig gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

12.09.2022
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6 Min
Foto: picture-alliance/dpa/Annette Riedl

Der Maskenschutz spielt bei den neuen Corona-Regelungen eine zentrale Rolle. Künftig gilt: Maskenpflicht in Fernzügen, aber nicht in Flugzeugen.

Mit einer Fülle an Neuregelungen und einigen offenen Fragen geht Deutschland in den nächsten Corona-Herbst und -Winter. Der Bundestag verabschiedete vergangene Woche die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das eine flexible Antwort auf die jeweilige pandemische Lage ermöglichen soll. Der in den Beratungen noch veränderte und ergänzte Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 beinhaltet bundesweite Auflagen sowie einen angepassten "Instrumentenkasten", den die Länder in eigener Verantwortung nutzen können. Für den Gesetzentwurf votierten am Donnerstag 386 Abgeordnete, 313 stimmten mit Nein, drei enthielten sich der Stimme. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Der zunächst eingebrachte Rahmengesetzentwurf beinhaltet Regelungen für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Demnach werden die Ermächtigungsgrundlagen für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert. Ferner dürfen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 Covid-19-Impfungen verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Dafür erhalten Pflegeeinrichtungen pro Monat einen nach Größe gestaffelten Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Testnachweis verpflichtend. Auch im Fernverkehr (Bahn/Bus) muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Maskenpflicht in Flugzeugen, die ursprünglich weitergeführt werden sollte, wurde in den Beratungen hingegen gekippt. Als Gründe gaben die Koalitionäre eine Angleichung der europäischen Regelungen an sowie Bedenken von Fluggesellschaften, die Maskenpflicht an Bord nicht weiter durchzusetzen zu können.

Dafür wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, sollte die Infektionslage wieder deutlich schlechter werden.


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
Foto: BMG/Jan Pauls
„Wir werden im Herbst die Lage im Griff haben.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Ferner wird die FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten eingeführt, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Wer zum Arzt geht, soll sich nicht schon im Wartezimmer anstecken. Verlängert werden außerdem der Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können.

Länder können weitere Regeln erlassen

Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird. Bei Maskenauflagen in Innenräumen sind Ausnahmen im Freizeitbereich oder Restaurants vorzusehen für Personen mit Testnachweis sowie frisch Geimpfte oder Genesene.

Die Koalition spricht in ihrem Konzept von "Winterreifen" (normale Lage) und "Schneeketten" (verschärfte Lage). Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen beschließen. Lockdowns, Ausgangssperren sowie pauschale Schulschließungen soll es aber nicht mehr geben.

Ob die Rechnung am Ende aufgeht, hängt wesentlich von dem mutationsfreudigen Virus selbst ab. Skeptiker befürchten neue, womöglich aggressivere Virusvarianten, die im Herbst und Winter das Infektionsgeschehen dominieren könnten. Andere Experten sehen derzeit keinen Hinweis auf eine solche Verschärfung der Lage, die jetzigen Omikron-Varianten sind vergleichsweise harmlos.

Lauterbach nennt Deutschland "gut vorbereitet"

In der Schlussdebatte versicherte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): "Wir werden im Herbst die Lage im Griff haben." Die Bundesregierung stelle sich auf ein mittelschweres Szenario ein. Der Minister fügte hinzu: "Egal was kommen wird, wir werden diesmal sehr gut vorbereitet sein." Er verwies auf vier Komponenten, die einen Unterschied zu den vorhergehenden Corona-Wintern bedeuteten: Es gebe wirksame Impfstoffe in ausreichender Menge, gute Arzneimittel, eine bessere Datenlage und nun ein neues Infektionsschutzgesetz, mit dem Bund und Länder auf jedes Szenario reagieren könnten. Lauterbach rechtfertigte die Entscheidung, künftig Schutzmasken in Fernzügen tragen zu müssen, nicht aber in Flugzeugen. Es seien deutlich mehr Menschen in Zügen als in Flugzeugen unterwegs, zudem funktioniere die Entlüftung in Flugzeugen besser als im Zug oder im Bus.

Zahlen zur Corona-Pandemie

  • 🤒 Infizierte: In Deutschland sind bislang rund 32,4 Millionen Corona-Fälle offiziell registriert worden. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer viel höher liegt.
  • 📈 Inzidenz: Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner lag zuletzt bei rund 230. Vergangene Woche wurden rund 191.000 neue Fälle gemeldet.
  • 👥 Tote: Die Zahl der Corona-Toten wird mit bisland rund 148.000 angegeben. 

Quelle: RKI



Die Union hielt der Koalition vor, zu spät ein zudem handwerklich schlechtes Gesetz vorgelegt zu haben. Tino Sorge (CDU) monierte, die Regierung habe vor der Sommerpause ein geordnetes Verfahren versprochen, stattdessen habe es absurde Diskussionen über die Maskenpflicht sowie kurzfristige Änderungen gegeben.

Union sorgt sich um hohe Energiekosten

Der CDU-Politiker wertete den Gesetzentwurf als vertane Chance für einen Übergang zur Normalität und forderte: "Lassen Sie uns mehr Pragmatismus statt Alarmismus verfolgen." Sorge kritisierte, die Länder müssten Auflagen anordnen können, das ergebe aber keinen Sinn, wenn nicht klar sei, unter welchen Voraussetzungen sie einsetzbar seien. Das werde im Gesetz nicht konkret geregelt. Sorge ging auch auf die horrenden Energiekosten ein, von denen Gesundheitseinrichtungen betroffen sind und warnte: "Es brennt überall lichterloh." Die Regierung unternehme nichts, um speziell Krankenhäusern in dieser Lage zu helfen. Er forderte: "Lassen Sie die Kliniken nicht im Stich."

Maria Klein-Schmeink (Grüne) versicherte wie auch andere Redner der Koalition, den Kliniken und weiteren Gesundheitseinrichtungen solle in dieser akuten Energienotlage geholfen werden. "Da müssen wir nachsteuern." Die Koalition werde nicht in Kauf nehmen, dass die Gesundheits-Infrastruktur gefährdet werde. Sie äußerte sich überzeugt, mit dem neuen Infektionsschutzgesetz handlungsfähig und mit Augenmaß in den Herbst zu gehen.

Corona als zukünftiges Lebensrisiko

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hob die aus seiner Sicht große Transparenz und Verhältnismäßigkeit der geplanten Auflagen hervor. Er erinnerte daran, dass die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beendet worden sei, ebenso im Frühjahr die meisten Schutzmaßnahmen. "Mit dem Wissen von heute können wir sagen, es war richtig." Deutschland sei vergleichsweise gut durch den Sommer gekommen. Allerdings gebe es nach Ansicht von Experten keine absolute Sicherheit für den Winter, daher müsse der Staat handlungsfähig bleiben, was mit dem neuen Gesetz gewährleistet sei. Die Ermächtigungsgrundlage für die Länder sei sinnvoll, weil sie in der Pandemie inzwischen über ausreichend Erfahrung verfügten. Buschmann blickte nach vorne und erklärte, Corona werde künftig wohl "zum allgemeinen Lebensrisiko" gehören.

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Die Linksfraktion hielt der Ampel-Koalition vor, nicht systematisch genug auf die vielfältigen Krisen zu reagieren. Kathrin Vogler (Linke) sagte, es sei zweifelhaft, ob das Land wirklich gut durch den Sommer gekommen sei bei so vielen Corona-Toten. Vogler rügte zudem die unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Schutzmasken im Fernverkehr. Offenbar sei die Koalition vor der Luftverkehrs-Lobby eingeknickt. Das Personal im Fernverkehr von Bussen und Bahnen sei genauso belastet wie das in Flugzeugen. Vogler kritisierte: "Es klingt nicht nur verwirrend und unplausibel, es ist unplausibel."

Die AfD-Fraktion nutzte die Aussprache über die IfSG-Reform, um auf das teilweise schwere Schicksal von Menschen in der Pandemie aufmerksam zu machen. Verschiedene Redner schilderten in Kurzbeiträgen, welche dramatischen Folgen der Gesundheitsnotstand und die verfügten Auflagen in der Coronakrise für manche Menschen hatten. Die Abgeordneten appellierten am Schluss ihrer Redebeiträge jeweils an die Bundesregierung: "Geben Sie den Menschen ihre Freiheit und Eigenverantwortung zurück."