Gesetzliche Krankenversicherung : In Schieflage
Der Gesetzlichen Krankenversicherung fehlen sieben Milliarden Euro. Der Bund muss seinen Zuschuss für den Gesundheitsfonds erneut aufstocken.
Die Situation war vorhersehbar: Teure Reformgesetze und die Corona-Pandemie haben die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in finanzielle Schieflage gebracht. Schon im vergangenen Jahr musste der Bund deshalb mit einem um fünf auf insgesamt 19,5 Milliarden Euro aufgestockten Bundeszuschuss das drohende Defizit der Kassen ausgleichen. Es galt, eine Verdopplung der Zusatzbeiträge zu verhindern.
In diesem Jahr ist die Situation nicht besser. Im Gegenteil: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) brachte bereits im Sommer mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) einen zusätzlichen Bundeszuschuss von sieben Milliarden Euro auf den Weg. Trotzdem gähnt erneut ein tiefes Loch im Gesundheitsfonds, in den neben den Krankenkassenbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch der Bundeszuschuss fließt und aus dem die Ausgaben der Kassen bestritten werden. Sieben Milliarden fehlen der GKV, das prognostizierte der Schätzerkreis aus Experten von Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband Mitte Oktober. Länger schon monierten die Krankenkassen, dass der jährliche Bundeszuschuss, der seit 2017 regulär 14,5 Milliarden Euro beträgt, zu gering bemessen sei. Auch die von Spahn zugesagte Erhöhung des Zuschusses um sieben Milliarden werde nicht reichen, warnte die AOK. Es brauche einen dauerhaft erhöhten Steuerzuschuss des Bundes, forderte auch der Verband der Ersatzkassen (vdek). Nur so könnten versicherungsfremde Leistungen der Kassen und pandemiebedingte Mehrausgaben angemessen abgedeckt werden. Der GKV-Spitzenverband mahnte zudem grundsätzliche Reformen an.
Weitere Aufstockung des bereits erhöhten Zuschusses
Um den Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr bei durchschnittlich 1,3 Prozent stabil zu halten, wie es das vom Bundestag im Juni beschlossene GVWG vorsieht, wird eine weitere Aufstockung des bereits erhöhten Zuschusses um nochmal sieben Milliarden Euro benötigt. Darin waren sich die Fraktionen im Bundestag vergangenen Donnerstag größtenteils einig. Sie stimmten der sogenannten Bundeszuschussverordnung 2022 aus Spahns Haus mit breiter Mehrheit zu. Einzig die Linksfraktion votierte gegen die Vorlage. "Wir müssen kurzfristig so handeln, aber eine dauerhafte Lösung ist das nicht", unterstrich der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger und brachte damit die vorherrschende Einsicht auf den Punkt. Der Bundeszuschuss wächst damit im kommenden Jahr auf Rekordhöhe: Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden und den bereits im GVWG eingeplanten sieben Milliarden wird der Bund nun insgesamt 28,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds überweisen.
Das Wichtigste zum Bundeszuschuss
📅 Mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Januar 2004 führte der Gesetzgeber den jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an die Krankenkassen ein.
💡 Ziel des Bundeszuschusses ist es, familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierte Leistungen zu finanzieren. Mit dem Zuschuss sollen Ausgaben der GKV für „versicherungsfremde Leistungen“ wie die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen pauschal abgegolten werden.
💰 Die Höhe schwankt. 2004 betrug der Zuschuss eine Milliarde Euro, 2010 konjunkturbedingt 15,7 Milliarden Euro. 2022 wird der vorläufige Höchststand mit 28,5 Milliarden Euro erreicht.
Das Gesundheitswesen müsse funktionsfähig und verlässlich finanziert bleiben, sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink in der Debatte. Dieses Versprechen hätte die geschäftsführende Regierung eigentlich selbst einlösen sollen, so ihr Seitenhieb auf die Große Koalition. Nun müsse es die Ampel richten. Spahn habe ein schweres Vermächtnis hinterlassen, kritisierte die Abgeordnete: "Alle Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds sind geplündert."
SPD: Beitrag zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge
Sabine Dittmar (SPD) erinnerte daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung "in erheblichem Maße zur Krisenbewältigung" beigetragen habe. So seien zwar pandemiebedingte Zusatzausgaben wie etwa Erlöseinbußen, höhere Aufwendungen für persönliche Schutzausrüstungen und längeres Kinderkrankengeld größtenteils über den Bundeshaushalt finanziert worden, sagte die Abgeordnete. Dennoch blieben finanzielle Belastungen für die Beitragszahler. Mit dem ergänzenden Zuschuss leiste der Bund nun einen Beitrag zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent. Das Geld sei also "gut investiert", resümierte Dittmar.
Ähnlich argumentierte Dietrich Monstadt (CDU). Durch die Stabilisierung der Beiträge helfe man einem Großteil der Bevölkerung. Angesichts steigender Gas- und Ölpreise benötigten die Menschen etwas finanzielle Sicherheit. Nicht zuletzt trage die Zahlung dazu bei, die Wirtschaft wieder anzukurbeln.
AfD: Höhere Zusatzbeiträge und höhere Lohnnebenkosten vermeiden
Die AfD hielt den zu beschließenden Bundeszuschuss zwar für zu niedrig, dennoch signalisierte Kay-Uwe Ziegler Zustimmung. Ohne die zusätzlichen Finanzmittel drohten den Beitragszahlern höhere Zusatzbeiträge und den Betrieben höhere Lohnnebenkosten. Dies müsse aufgrund der "rasant steigenden Energiepreise und der galoppierenden Inflation" unbedingt vermieden werden, sagte Ziegler.
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Der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein mahnte strukturelle Reformen an. Das Phänomen des steigenden Bundeszuschusses sei nicht nur pandemiebedingt. Berechnungen von Experten zufolge müsse man in den kommenden Jahren mit einer erheblichen Ausgabensteigerung bei den Krankenkassen rechnen. Verantwortlich dafür sei der demografische Wandel,aber auch die Gesetzgebung in der vergangenen Legislaturperiode.
Einen Kurswechsel forderte Gesine Lötzsch (Linke). Es brauche nicht nur eine "Finanzspritze", sondern eine grundlegend andere Finanzierung des Gesundheitssystems. SPD und Grüne hätten den Wählern ein Ende der Zweiklassenmedizin versprochen. Dieses Versprechen sollten sie besser nicht brechen. Die Bürgerversicherung gehöre in den Koalitionsvertrag, mahnte Lötzsch.