Bundestagsvizepräsidenten-Amt : AfD darf nur einen Wahlvorschlag machen
Das Parlament streitet weiter über einen Sitz der AfD-Fraktion im Bundestagspräsidium. Die AfD warf den anderen Fraktionen "Rechtsbruch pur"vor.
Fraktionen können für jedes Verfahren zur Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten mit bis zu drei Wahlgängen nur eine Person vorschlagen. Konkurrierende, bedingte oder parallele Wahlvorschläge durch dieselbe Fraktion sind unzulässig. Dieser Auslegung der Geschäftsordnung des Bundestages stimmte das Plenum vergangene Woche gegen das Votum der AfD-Fraktion zu.
Große Mehrheit gegen den AfD-Kandidaten Protschka
Hintergrund war das Anliegen der AfD, im zweiten Wahlgang weitere Kandidaten benennen zu können. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte den Geschäftsordnungsausschuss um eine förmliche Auslegungsentscheidung zur Geschäftsordnung gebeten. Würden weitere Kandidaten zugelassen, so der Ausschuss in seinem Bericht, hätte dies zur Folge, dass im dritten Wahlgang in jedem Fall der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt wäre. Denn die einschlägige Regelung in der Geschäftsordnung besagt, dass von zwei Bewerbern im dritten Wahlgang derjenige mit den meisten Stimmen gewählt wäre. Der Auslegungsbeschluss führt nun dazu, dass diese Regelung bei Vizepräsidentenwahlen nicht angewendet wird.
Um in den ersten beiden Wahlgängen gewählt zu werden, ist die Mehrheit aller Abgeordneten, derzeit also 369 Stimmen, erforderlich. Nach der Debatte wies das Parlament den Vorschlag der AfD-Fraktion zurück, ihren Abgeordneten Stephan Protschka zum Vizepräsidenten zu wählen. Für Protschka stimmten 83 Parlamentarier, gegen ihn votierten 579, 14 enthielten sich.
SPD spricht von Verfahrenstricks der AfD
In der Aussprache über den Bericht des Ausschusses betonte dessen Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU), die Vizepräsidenten müssten mit einer breiten Mehrheit des Hauses gewählt werden. In den zweiten Wahlgang könne ein neuer Kandidat geschickt werden, nicht aber ein weiterer Kandidat. Dies würde die freie Entscheidung der Abgeordneten einschränken, da die Wahl des Kandidaten bereits mit wenigen Stimmen erzwungen werden könnte.
Mit einer umfassenden Reform der Geschäftsordnung des Bundestages wollen die Koalitionsfraktionen das Parlament stärken.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sollen ab Januar mehr Ausschüsse öffentlich tagen und auch die Regierungsbefragung soll spannender werden.
Johannes Fechner (SPD) sagte, man schiebe dem "Treiben" der AfD, mit Verfahrenstricks einen Abgeordneten ins Vizepräsidentenamt zu hieven, einen juristischen Riegel vor. Bei einem nur mit beispielsweise 30 Stimmen ins Amt gekommenen Vizepräsidenten wäre das Vertrauensverhältnis nicht gegeben.
Dagegen warf Stephan Brandner (AfD) den anderen Fraktionen "Rechtsbruch pur" vor. Es gebe einen Konsens, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stelle. Seit fünf Jahren werde die AfD ausgegrenzt: "Demokratie lebt von der Auswahl, wir wollten Vorschläge machen."