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Parteienfinanzierung : Bas will Geld zurück

Die Bundestagspräsidentin will nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Unrecht an Parteien ausgezahlte Mittel zurückfordern.

24.04.2023
True 2024-10-23T14:07:32.7200Z
1 Min

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) will die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwischen 2018 und 2021 zu Unrecht an Parteien ausgezahlten Mittel zurückfordern. Zuvor sollen die betroffenen Parteien jedoch zu dem Vorgang Stellung nehmen können, wie die Parlamentspräsidentin in der vergangenen Woche ankündigte.

Die Karlsruher Richter hatten mit Urteil vom 24. Januar 2023 (Az. 2 BvF 2/18) entschieden, dass die gesetzliche Erhöhung der absoluten Obergrenze für die staatlichen Mittel im Jahre 2018 wegen unzureichender Begründung verfassungswidrig und nichtig war. Der Bundestag hatte die Aufstockung von rund 165 auf 190 Millionen Euro im Jahr 2018 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Dagegen hatten 216 Abgeordnete der damaligen Oppositionsfraktionen von Grünen, FDP und Linken erfolgreich eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Umfassende Prüfung der Sachlage

Als Konsequenz des Karlsruher Urteils musste die Parlamentspräsidentin in ihrer Eigenschaft als für die Parteienfinanzierung zuständige Behörde entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Mittel zurückfordert, die den Parteien in den Jahren 2018 bis 2021 zu Unrecht zugesprochen worden sind. Nach "umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der Frage eines möglichen Vertrauensschutzes", beabsichtige sie, die zu viel gezahlten Gelder von allen Parteien in voller Höhe zurückzufordern, erklärte Bas nun. Zunächst werde sie jedoch allen betroffenen Parteien in den nächsten Wochen im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Anhörungsverfahrens Gelegenheit geben, "sich zu allen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkten zu äußern".