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16-Jährige dürfen wählen : Junge Stimmen zählen

Bei der Europawahl 2024 können erstmals auch Jugendliche unter 18 Jahren ihre Stimme abgeben. Union und AfD gefällt das gar nicht.

14.11.2022
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4 Min

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 werden erstmals auch 16- und 17-jährige deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten ihre Stimme abgeben dürfen. Bislang galt in Deutschland bei der Europawahl analog zu Bundestagswahl ein Mindestalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht. Für das passive Wahlrecht hingegen gilt auch weiterhin das Mindestalter von 18 Jahren.

Bei der Europawahl 2024 können erstmals auch Jugendliche unter 18 Jahren ihre Stimme abgeben.   Foto: picture-alliance/dpa/ZB/Britta Pedersen

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Europawahlgesetzes billigte der Bundestag am vergangenen Donnerstag gemäß einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und Linken gegen das Votum der CDU/CSU und der AfD.

In zwei Jahren werden somit gegenüber der Europawahl von 2019 voraussichtlich 1,4 Millionen Menschen mehr über die Zusammensetzung des deutschen Parlamentarierkontingentes im Europäischen Parlament entscheiden können. Bei der Europawahl vor drei Jahren waren in Deutschland rund 64,8 Millionen Menschen (60,8 Millionen Deutsche und vier Millionen andere EU-Bürger) wahlberechtigt. Deutschland ist der vierte EU-Mitgliedstaat, der das aktive Wahlrecht bei der Europawahl an Bürger unter 18 Jahren vergibt. In Österreich und Malta kann ebenfalls ab 16 Jahren und in Griechenland ab 17 Jahren gewählt werden. Für eine EU-weite Senkung des Wahlalters hatte sich auch das Europäische Parlament im Mai vergangenen Jahres in einer Entschließung ausgesprochen.

SPD: Zeit für den nächsten Schritt

Der SPD-Parlamentarier Sebastian Hartmann erinnerte daran, dass der Bundestag vor 52 Jahren das Wahlalter für die Bundestagswahl gemäß der Devise des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) "Mehr Demokratie wagen" von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt habe. Nun sei es an der Zeit, den nächsten Schritt zu machen. Hartmann betonte ebenso wie Abgeordnete von Grünen und FDP, dass die Ampelkoalition sich auch für die Bundestagswahl das Wahlrecht ab 16 Jahren wünsche.

Im Gegensatz zur Europawahl ist das Wahlalter für die Bundestagswahl jedoch im Grundgesetz verankert. Eine Änderung erfordert deshalb eine Zweidrittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Dies scheitert bislang jedoch am Widerstand der Unionsparteien.

Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling warf den Koalitionsfraktionen denn auch vor, sie wolle durch die Senkung des Wahlalters auf der Europa-Ebene den innenpolitischen Druck bei der Diskussion über das Wahlalter bei der Bundestagswahl erhöhen. Heveling argumentierte, dass es keine Notwendigkeit für eine Senkung des Wahlalters gebe. Die Entschließung des Europaparlaments habe keinerlei rechtliche Bindung und in 23 EU-Mitgliedstaaten gelte nicht ohne Grund das Wahlalter von 18 Jahren. Nach einer repräsentativen Umfrage aus dem vergangenen Jahr würden 71 Prozent der Deutschen eine Senkung des Wahlalters ablehnen und lediglich 19 Prozent begrüßen.

AfD: Wahlentscheidung erfordert "gewisse geistige Reife"

Der AfD-Parlamentarier Christian Wirth wies darauf hin, dass das Wahlalter an die Volljährigkeit gekoppelt sei. 16- und 17-Jährige seien aus Gründen des Kindeswohls nicht voll geschäftsfähig und strafmündig. Natürlich seien Jugendliche politisch interessiert und könnten sich eine Meinung bilden, aber eine Wahlentscheidung erfordere "eine gewisse geistige Reife und Lebenserfahrung", sagte Wirth.

Chantal Kopf (Grüne) wies dieses Argument zurück. "Wer die politische Urteilsfähigkeit von jungen Menschen in Zweifel zieht, sollte einmal mit ihnen reden und nicht immer nur über sie." Viele Jugendliche seien bestens informiert, zum Beispiel über Klimawandel und Klimaschutz.

Linke spricht von einem "überfälligen Schritt"

In diesem Sinne argumentierte auch der FDP-Abgeordnete Valentin Abel. Politische Urteilsfähigkeit käme mit 18 nicht plötzlich von oben, sondern entstehe bereits vorher über Jahre. 16-jährige könnten schließlich auch Mitglieder der CDU und der AfD werden und zur innerparteilichen Willensbildung beitragen. Es sei "bigott", wenn ihnen von diesen Parteien gleichzeitig aber das Wahlrecht vorenthalten werde.


„Die zusätzlichen jugendlichen Wahlberechtigten sind ein Gewinn für die Demokratie und die europäische Idee.“
Alexander Ulrich (Linksfraktion)

Für die Linksfraktion bezeichnete Alexander Ulrich die Senkung des Wahlalters als einen "überfälligen Schritt". Die Jugend wolle mitbestimmen in Zeiten von Krieg und Klimakrise. Die zusätzlichen jugendlichen Wahlberechtigten seien "ein Gewinn für die Demokratie und die europäische Idee".

Für zusätzlichen Ärger bei der Union sorgte in der vergangenen Woche, dass die Ampelkoalition die Absetzung zweier Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Fraktion zur Einführung einer Zwei-Prozent-Hürde bei der Europawahl von der Tagesordnung durchgesetzt hatte.

Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig

So sieht der erste Gesetzentwurf die Umsetzung der Änderung des EU-Wahlaktes durch den Rat der Europäischen Union vom Juli 2018 in deutsches Recht vor. Diese Änderung verpflichtet Deutschland, eine Sperrklausel von nicht weniger als zwei Prozent"einzuführen. In Kraft treten kann der neue EU-Wahlakt aber erst, wenn er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. In Deutschland ist dafür eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Der zweite Gesetzentwurf der Union sieht die Einführung dieser geforderten Zwei-Prozent-Hürde in das deutsche Europawahlrecht vor.

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Heveling wies darauf hin, dass außer Deutschland lediglich Spanien und Zypern den EU-Wahlakt nicht ratifiziert hätten. Obwohl sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung verständigt hätten, hätten sie bislang keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und blockierten nun die Gesetzesinitiative der Union. Offenbar wolle die Ampel Deutschland "zum Schlusslicht in der EU" machen.

Entscheidungen aus Karlsruhe

Die gescholtenen Koalitionsfraktionen wollten in der Debatte auf Hevelings Kritik nicht eingehen. Dafür sprach sich der Linken-Abgeordnete Ulrich dezidiert gegen eine Sperrklausel aus. Damit würden hunderttausende Stimmen bei der Zusammensetzung des EU-Parlaments nicht berücksichtigt werden. Ulrich erinnerte zudem daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2011 erst die damals gültige Fünf-Prozent-Hürde und 2014 die vorgesehene Drei-Prozent-Hürde wegen fehlender europarechtlicher Vorgaben für nichtig erklärt habe. Die Argumente der Karlsruher Richter seien nach wie vor richtig.