Parteienfinanzierung : Mehr Geld für Parteien, mehr Klarheit über Spenden und Sponsoren
Die Koalition und die CDU/CSU zielen mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf auf eine Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung und schärfere Transparenzregeln.
Mehr Geld vom Staat und erweiterte Transparenzregeln für Parteien sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Neben einer Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung soll es danach mehr Offenlegungspflichten bei Parteisponsoring und bei Parteispenden geben.
Der Schwellenwert zur Anzeigepflicht von Parteispenden soll von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden. Damit soll noch mehr Transparenz geschaffen werden.
Der Vorlage zufolge soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. "Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Parteiengesetzes weiter.
Fraktionen argumentieren mit veränderten Rahmenbedingungen
Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung den vier Fraktionen zufolge "an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren". Die Anhebung sei mit Blick auf die erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien geboten. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf "insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen". In diesem Zusammenhang seien erhebliche Investitionen nachzuholen.
Parteien sollen Sponsoren in eigenem Bericht nennen
Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine Verpflichtung der Parteien vor, Einnahmen aus Sponsoring künftig ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Sponsoring-Bericht im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung herzustellen, soll zudem der Schwellenwert von Spenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und von dieser zeitnah zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden.
Für sogenannte "Parallelaktionen" enthält die Vorlage eine "sanktionsbewehrte Verpflichtung des eigenmächtig werbenden Dritten, der unmittelbar für eine Partei wirbt, diese Werbung der Partei anzuzeigen". Will eine Partei eine solche Werbemaßnahme nicht als Spende annehmen, habe sie grundsätzlich von dem Werbenden Unterlassung zu verlangen. "Wehrt die Partei sich nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gegen die Werbemaßnahme, ist diese als Spende angenommen und nach den Regeln des Parteiengesetzes zu behandeln", führen die vier Fraktionen dazu des Weiteren aus.
Digitale Parteitage sollen möglich sein
Darüber hinaus sollen nach "positiven Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten während der Covid-19-Pandemie" digitale Parteitage und Hauptversammlungen sowie die digitale Ausübung von Mitgliederrechten dauerhaft möglich werden. Dadurch solle die Arbeit der Parteien der "veränderten Lebenswirklichkeit der Mitglieder" angepasst und die Teilhabe innerhalb der Parteien gestärkt werden, indem auch Mitglieder ihre Rechte ausüben können, denen eine physische Teilnahme an Parteitagen oder anderen Gremiensitzungen etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht möglich ist.