Anhörung zum Stiftungsgesetz : Viele Hinweise und Vorschläge
In einer Anhörung zum Gesetz über die Finanzierung von Stiftungen raten Sachverständige zur Prüfung der Förderfähigkeit durch die Bundestagsverwaltung.
Sachverständige für öffentliche Anhörungen werden von den Fraktionen benannt. Wenn es dabei um einen von gleich vier Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf geht, sollte es eigentlich keine großen Überraschungen von den Experten mehr geben. "Wie wir aber wieder feststellen konnten, sagen sie nicht nur Dinge, die die Fraktionen hören wollen, sondern sie geben uns eine Fülle von Hinweisen, die es uns erlaubt, zu guter Gesetzgebung zu kommen", fasste der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), die Anhörung zum Stiftungsfinanzierungsgesetz in der vergangenen Woche zusammen.
Sachverständige: Gesetzentwurf ist taugliches Konzept
Zwar waren fast alle Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses im Großen und Ganzen der Meinung, dass der von SPD, Grünen, FDP und Union vorgelegte Gesetzentwurf zur "Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt" ein taugliches Regelungskonzept sei, in Einzelfragen wurden jedoch - zum Teil dringlich - Änderungen angemahnt.
Die von den Fraktionen vorgelegte Regelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Künftig gehört zu den Voraussetzungen einer Förderung unter anderem, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Außerdem darf die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden sein. Zudem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden. Erstritten worden war das Urteil von der AfD. Der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung wurden bisher öffentliche Mittel verweigert.
Markus Ogorek (Universität Köln, geladen auf Vorschlag der Union) erklärte, entgegen mancher Kritik sei das Stiftungsfinanzierungsgesetz insgesamt als erfreulich zu bewerten. An wenigen Stellen könne das Gesetz jedoch nicht überzeugen, "etwa in der Entscheidung, die Prüfung der Finanzierungsfähigkeit einer politischen Stiftung in die Hand der Bundesregierung zu legen oder mit der Regelannahme der Nichtförderfähigkeit bei Einstufung durch den Verfassungsschutz".
Disput um die Prüfstelle
Auch Sina Fontana (Universität Augsburg, SPD-Vorschlag) äußerte verfassungspolitische Bedenken gegen die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums: "Vorzugswürdig und rechtssicher" sei es, eine unabhängige Stelle mit der Entscheidung zu betrauen. John Philipp Thurn (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Linken-Vorschlag) empfahl, eine weniger parteilich verortete Stelle zu wählen und nicht das Bundesinnenministerium. Er empfahl die Bundestagspräsidentin. Christoph Möllers (Humboldt-Universität Berlin, Grünen-Vorschlag) schloss sich dieser Ansicht an: "Die Bundestagsverwaltung ist eine sehr professionelle Verwaltung." Dagegen hielt Professor Joachim Wieland (SPD-Vorschlag) die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat für verfassungskonform. Als oberste Bundesbehörde sei das Ministerium für die zu treffenden Entscheidungen demokratisch legitimiert und verfüge außerdem auch als "Verfassungsministerium" über die notwendige Sachkunde.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Rudolf Mellinghoff (Unions-Vorschlag) vermisste wie andere Sachverständige auch Regelungen zur rechtlichen Kontrolle. Er empfahl, das Bundesverwaltungsgericht als zuständiges Gericht für Klagen gegen das Innenministerium zu bestimmen. Dadurch könnten langwierige Verfahren durch drei Instanzen vermieden werden.
Der Gesetzentwurf regele die Finanzierung der parteinahen Stiftungen nur unvollständig, kritisierte Sophie Schönberger (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Grünen-Vorschlag). Dem Haushaltsgesetzgeber würden nach wie vor weitreichende Befugnisse übertragen. Das sei "verfassungsrechtlich mehr als problematisch". Eine Zweckbestimmung, die darlegen würde, mit welchem Ziel politische Stiftungen überhaupt gefördert würden, fehle.
Der Jurist Ulrich Vosgerau (AfD-Vorschlag) bezeichnete den Entwurf der Ampel-Koalition klar als verfassungswidrig und kündigte eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Es handele sich um ein verbotenes Einzelfallgesetz, sagte er. Mit Ausnahme der AfD-nahen Stiftung sollten alle Stiftungen Geld vom Staat bekommen. Daher seien die bisher geförderten Stiftungen auch im Gesetz explizit erwähnt worden und würden damit von Prüfungen ausgenommen.