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Ausschuss berät über Petition : Arzt fordert Erhalt von homöopathischen Leistungen

Ein Kinderarzt fordert in einer Petition, dass homöopathische Leistungen als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleiben.

06.06.2024
True 2024-06-26T08:58:53.7200Z
1 Min

Der Kinderarzt Stefan Schmidt-Troschke fordert in einer Petition, dass homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen als Satzungsleistungen (Zusatzleistungen) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten bleiben. Mit der Petition befasste sich der Petitionsausschuss am Montag.

Petent sieht viel Zustimmung zur Homöopathie

Warum er dies fordert, wo doch das vom Bundeskabinett verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz eine Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung gar nicht mehr vorsieht, erläuterte er vor den Abgeordneten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat laut Schmidt-Troschke die Erwartung geäußert, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder eingebaut wird. Das dürfe nicht passieren, denn: "Die Menschen wollen Homöopathie", mutmaßte der Petent.

Gesundheitsministerium: Wissenschaftliche Evidenz für Wirksamkeit fehlt

Gesundheits-Staatssekretär Edgar Franke (SPD) wollte von einer Vorfestlegung Lauterbachs nichts wissen. Im Gesetz stehe die Streichung nicht, sagte er. Der Ball liege nun beim Parlament. Er hoffe auf eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema. Die Skepsis Lauterbachs gegenüber der Homöopathie erklärte Franke unter anderem mit der "fehlenden wissenschaftlichen Evidenz für die Wirksamkeit".

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Aus Sicht des Petenten gibt es sehr wohl eine Evidenz für Homöopathie. Schmidt-Troschke verwies auf Studien, die positive Ergebnisse "weit über den Placebo-Effekt hinaus" gebracht hätten. Es gebe positive Wirkungen, auch wenn diese "bisher noch nicht naturwissenschaftlich erklärbar sind", sagte er.