Petitionen einreichen noch leichter : Gemeinsames Petitionsportal von Bund und Ländern gestartet
Ein gemeinsames Petitionsportal von Bund und Ländern soll mehr Übersichtlichkeit und einen einfacheren Zugang für Bürgerinnen und Bürger bringen.
Mehr Übersichtlichkeit und einen einfacheren Zugang für die Bürgerinnen und Bürger soll das gemeinsame Petitionsportal von Bund und Ländern bringen. Seit Mitte April existiert der Internetauftritt, der die Petitionsausschüsse gebündelt darstellt.
Nach Artikel 17 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich "einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden".
In besonderen Fällen: Besuche des Petitionsausschusses vor Ort
Allein beim Deutschen Bundestag gehen jedes Jahr rund 15.000 Petitionen ein. Jede dieser Petitionen wird erfasst und vom Petitionsausschuss geprüft. Wird eine Petition nach ihrer Veröffentlichung innerhalb von vier Wochen von mehr als 50.000 Personen unterstützt, dann wird sie im Regelfall im Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung behandelt. Dazu wird dann auch der Petent oder die Petentin eingeladen.
In besonderen Fällen bricht der Petitionsausschuss zu sogenannten Ortsterminen auf, um sich selbst einen Eindruck über das Anliegen zu verschaffen. So besuchte er in diesem Jahr bereits ein US-Gefahrstofflager in Germersheim oder die Rahmedetalbrücke auf der A45 bei Lüdenscheid. Hat der Petitionsausschuss entschieden, wie mit der Petition umzugehen ist, gibt er seine Empfehlung an das Plenum des Bundestags weiter, das dann darüber entscheidet.