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Foto: picture alliance / imageBROKER | Schoening
Das deutsche Namensrecht soll flexibler werden.

Modernisierung des Namensrechts : Beide Eheleute sollen bald Doppelnamen tragen können

Mit einer Modernisierung des Namensrecht will die Ampelkoalition unter anderem die Führung von Doppelnamen ermöglichen.

18.11.2023
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2 Min

Eheleute sollen künftig einen Doppelnamen führen dürfen. Ebenso Kinder, deren Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben. Auch namensrechtliche Traditionen etwa der Nationalen Minderheiten sollen künftig bei der Namenswahl berücksichtigt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Namensrecht vor. Der Bundestag beriet die Vorlage am Donnerstag in erster Lesung.

Bislang müssen Eheleute entscheiden, ob sie einen der beiden Familiennamen als Ehenamen tragen wollen. Der Ehepartner, dessen Name nicht Familienname werden soll, kann den eigenen Familiennamen als Begleitnamen führen. Damit führt in der Praxis nur einer der beiden einen Doppelnamen. Laut Gesetzentwurf soll künftig eine Zusammensetzung der Familiennamen als Doppelname - mit oder ohne Bindestrich - möglich sein.

Namenstraditionen von Minderheiten sollen künftig berücksichtigt werden

Für Kinder von Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, musste bisher ein Familienname gewählt werden. Diese Pflicht soll künftig entfallen, die Kinder dürfen danach einen aus den Familiennamen gebildeten Doppelnamen tragen können. Begrenzt werden soll indes die Kombination von Doppelnamen.

Namen sollen zudem auch den Gepflogenheiten der nationalen Minderheiten, etwa der Dänen oder Friesen, folgen können. Ferner soll es möglich sein, geschlechtsangepasste Namenstraditionen anderer Sprachräume zu berücksichtigen, etwa des slawischen oder griechischen. Diese Anpassungen sollen künftig auch bei der Wahl des Ehenamens in Deutschland möglich sein.

Namensänderung für Scheidungskinder sollen erleichtert werden

Zudem will die Ampel die Namensänderungen für Scheidungskinder erleichtern. Während es für die geschiedenen Eheleute einfach ist, den Ehenamen wieder abzulegen, ist das Verfahren für Kinder aus geschiedenen Ehen komplizierter. Gedacht wird hier an Kinder, die überwiegend von dem Elternteil betreut werden, der den Familiennamen wieder abgelegt hat. Vereinfacht werden soll zudem die Rückbenennung von einbenannten Stiefkindern. Ferner soll die Pflicht zur Namensannahme bei der Erwachsenenadoption entfallen.


„Unser Ziel sei es, unser schon ziemlich in die Jahre gekommenes Namensrecht freier, moderner und auch toleranter zu machen.“
Justizminister Marco Buschmann (FDP)

In der Debatte sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Ziel sei es, "unser schon ziemlich in die Jahre gekommenes Namensrecht freier, moderner und auch toleranter zu machen". Das sei eine gute Nachricht für Millionen von Menschen im Land.

Abgeordnete wünschen sich weitere Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten der Koalition, die allerdings auch Änderungen im weiteren Verfahren ins Gespräch brachten. Auf die hofft auch Susanne Hierl (CSU): Zwar begrüßte Hierl etwa die Doppelnamen-Vorschläge, vermisste - wie auch Fraktionskollege Carsten Müller - aber den großen Wurf bei der Überarbeitung des Namensrechts.

Positives sah auch Ina Latendorf (Die Linke). Sie mahnte aber Änderungen mit Blick auf die Nationalen Minderheiten an, etwa mit Blick auf dänische Sonderzeichen. Steffen Seidler, fraktionsloser Abgeordneter des SSW, der Partei der dänischen Minderheit, dankte Buschmann und der Koalition für den Vorschlag. Dieses Namensrecht sei "eine richtig gute Sache".

Thomas Seitz (AfD) sprach sich deutlich gegen die Vorschläge aus und sah unter anderem einen "Frontalangriff auf die Namensidentität". Die Reform sei "in Teilen überflüssig bis gesellschaftszersetzend".