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Gesetzesänderung beschlossen : Das ändert sich bei Balkonkraftwerken

Die Nutzung von Stecksolargeräten wird erleichtert. Sie gilt künftig als "privilegierte Maßnahme". Zudem sollen Wohnungseigentümer virtuell tagen dürfen.

05.07.2024
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Die Installation von Steckdosen-Solaranlagen für Mieter und Wohnungseigentümer wird erleichtert. Künftig gilt die Installation eines solchen Balkonkraftwerks im Miet- und Wohneigentumsgesetz als "privilegierte Maßnahme". Das bedeutet, dass Mieter gegenüber ihrem Vermieter und Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung der Errichtung und Nutzung solcher Anlagen haben. Bisher bedurfte es dazu der Zustimmung des Vermieters oder eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. Als privilegierte Maßnahmen gelten bislang beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit und Einbruchschutz oder der Einbau von E-Ladestationen.

Die entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung passierte das Parlament mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Ein Antrag der Union zu dem Thema fand keine Mehrheit.

Koalition schränkt Neuregelung zu virtuellen Versammlungen ein

Der Gesetzentwurf ermöglicht künftig auch virtuelle Eigentümerversammlungen. Gegenüber dem Regierungsentwurf nahmen die Koalitionsfraktionen eine einschränkende Änderung (20/12146)er vor. Danach ist bis 2028 mindestens eine Eigentümerversammlung pro Jahr in Präsenz erforderlich, auch wenn sich die Wohnungseigentümer mit Dreiviertelmehrheit auf virtuelle Versammlungen geeinigt haben. Von dieser Regelung, die dem Schutz technisch nicht versierter Eigentümer dienen soll, kann nur einstimmig abgewichen werden.

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