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Hausaufgaben vom Bundesverfassungsgericht : Die Koalition will Regelungen zu Kinderehen nachbessern

Kurz vor knapp will die Koalition die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Regelungen zu sogenannten Kinderehen ändern. Dafür bleibt Zeit bis 30. Juni.

17.05.2024
True 2024-05-17T16:04:34.7200Z
2 Min

Die Koalition will die Regelungen zu sogenannten Kinderehen nachbessern. Dazu haben die Bundesregierung sowie die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP jeweils einen gleichlautenden Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf der Fraktionen wurde am Donnerstagabend erstmalig beraten. Die Zeit zum Abschluss drängt inzwischen, denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2024 Zeit dafür gegeben. Bis dahin greifen vom Gericht erlassene Übergangsregelungen.

Minderjährige Mädchen sind nicht genug abgesichert

Mit dem 2017 in Kraft getretenen "Gesetz gegen Kinderehen" hatte die Große Koalition von CDU/CSU und SPD normiert, dass im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren in Deutschland pauschal unwirksam sind - selbst wenn die Ehe im Ausland legal eingegangen worden ist. An dieser grundsätzlichen Entscheidung rüttelte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von Ende März 2023 nichts. Es erklärte die Regelungen aber mit dem Grundgesetz für unvereinbar, weil es an einer Regelung zur Absicherung der in der Regel minderjährigen Mädchen fehlte. Diese hätten bei einer für unwirksam erklärten Ehe nämlich keinen Anspruch auf Unterhalt oder ähnliches. Zudem mahnte das Gericht eine Regelung an, nach der im Ausland geschlossene Ehen gültig geführt werden können, sobald die Ehepartner beide volljährig sind.


„Wir lehnen Kinderehen strikt ab. Daran kann auch künftig kein Zweifel bestehen.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

Beide Aspekte will die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf nun aufgreifen. In der Debatte betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), dass man sich sehr eng an den Vorgaben des Gerichts orientiert habe. Aber auch mit dem Entwurf werde deutlich: "Wir lehnen Kinderehen strikt ab. Daran kann auch künftig kein Zweifel bestehen." Für die Grünen kündigte Franziska Krumwiede-Steiner an, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen - gerade mit Blick auf die Rechte der minderjährigen Mädchen.

Union: Es fehlen Beratungsangebote 

Für die Union kritisierte Susanne Hierl (CSU), dass im Gesetzentwurf Beratungsangebote vor einer erneuten Eheschließung fehlten. Auch bei den Unterhaltsregelungen sowie Regelungen zum Abstammungs- und Erbrecht sah Hierl Nachbesserungsbedarf. Für die AfD monierte Gereon Bollmann den Entwurf: "Eine unwirksame Ehe wird mit Wirkungen ausgestattet." Das sei systematisch und materiellrechtlich "unstimmig". Der Abgeordnete schlug stattdessen Schadenersatzregelungen vor.