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Namensrecht reformiert : Kinder und Eheleute sollen künftig Doppelnamen tragen dürfen

Der Bundestag hat eine Reform des Namensrechts beschlossen. Künftig sind Doppelnamen möglich, auch Namenstraditionen von Minderheiten werden berücksichtigt.

12.04.2024
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2 Min
Foto: picture-alliance/dpa

Das Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch wird modernisiert.

Der Bundestag hat am Freitag eine Modernisierung des Namensrechts beschlossen: Damit soll künftig etwa das Führen von Doppelnamen ermöglicht werden. Für den im parlamentarischen Verfahren noch geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten neben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch CDU/CSU und Linke zu. Die AfD stimmte dagegen. Die neuen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. Eheleute, die vorher geheiratet haben, sollen die Möglichkeit haben, Namensänderungen nach den neuen Regelungen zu erklären.

Beide Eheleute dürfen zukünftig Doppelnamen tragen

Bisher sind Doppelnamen im Namensrecht die Ausnahme. Nach einer Eheschließung kann einer der Eheleute einen Doppelnamen führen. Der Name des Partners beziehungsweise der Partnerin gilt dann aber als Familienname, auch für etwaige Kinder. Künftig soll es für beide Eheleute möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen zu führen. Die Reihenfolge des Doppelnamens können die Eheleute selbst festlegen, ebenso, ob der Name mit oder ohne Bindestrich geführt werden soll. Die Bindestrich-Version ist als Regelfall normiert. Ausgeschlossen sind laut Entwurf Kettennamen aus mehreren Doppelnamen.

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Die Neuregelung hat auch Auswirkungen auf Kinder. Auch sie werden in Zukunft Doppelnamen führen können. Das gilt zum einen für Kinder verheirateter Paare, die sich für einen Doppelnamen als Ehenamen entschieden haben. Zum anderen können verheiratete Paare, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, beziehungsweise unverheiratete Eltern ihren gemeinsamen Kindern einen Doppelnamen geben.

Weitere Änderungen betreffen Scheidungskinder. Ihnen soll es erleichtert werden, ihren Geburtsnamen zu ändern, wenn etwa ein Elternteil den bisherigen Familiennamen ablegt. Auch die sogenannte Einbenennung soll künftig einfacher in die Wege geleitet werden können.

Nationale Minderheiten können nun ihre Namenstraditionen nutzen

Außerdem wird es künftig möglich sein, ausländische und Namenstraditionen nationaler Minderheiten zu berücksichtigen. Das gilt beispielsweise für geschlechterangepasste Formen von Namen wie sie in slawischen Sprachen oder bei den Sorben üblich sind. Für Friesen wird die traditionelle Bildung des Nachnamens aus dem Vornamen des Vaters oder der Mutter erlaubt.

Mit Ausnahme der AfD begrüßten Redner aller Fraktionen in der abschließenden Debatte die geplanten Änderungen. Vertreter der Koalition betonten die Notwendigkeit einer Modernisierung des Namensrechtes. Seitens der Union wurde angemerkt,dass die Reform hinter dem Möglichen zurückbleibe.