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Schutz für Verkehrsteilnehmer : Neue Regelungen für die Kfz-Versicherung

Der Bundestag hat eine EU-Richtlinie zur Kfz-Versicherung beschlossen. Die Opposition kritisiert damit einhergehende Mehrkosten und den hohen bürokratischen Aufwand.

15.12.2023
True 2024-02-05T11:07:23.3600Z
2 Min

Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung angenommen. Die Unionsfraktion stimmte dagegen, die AfD enthielt sich.

Philipp Hartewig (FDP) sagte, das Ziel, die Versicherungsnehmer so gering wie möglich zu belasten und dabei eine europarechtskonforme Umsetzung zu schaffen, sei erreicht. Wesentliche Punkte der Novelle seien die Anpassung der Mindestversicherungssummen an die neuen Anforderungen und die erstmalige Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Kehrmaschinen oder Stapler, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h auf öffentlichen Straßen, es sei denn, im Straßenverkehr verursachte Schäden sind durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.

Umsetzungsfrist wurde auf Januar 2025 verschoben

Hinzu komme die Einführung einer Versicherung für Motorsportveranstaltungen. Mögliche Umsetzungsschwierigkeiten für die Versicherer seien mit der Fristverschiebung auf den 1. Januar 2025 im Gesetzentwurf gelöst worden. Luiza Licina-Bode (SPD) betonte, es gehe um mehr Schutz im Straßenverkehr. Bestehende Lücken würden geschlossen. Lukas Benner (Grüne) fügte hinzu, die EU-Richtlinie, nach der jedes Fahrzeug versicherungspflichtig sei, egal auf welchem Gelände es gefahren werde, sei eins zu eins umgesetzt worden.

Für die Union erinnerte Ingmar Jung (CDU) die Ampel-Fraktionen an ihr Versprechen, EU-Recht bürokratiearm umsetzen zu wollen. Nun passiere genau das Gegenteil. Betreiber von Kehrmaschinen, Aufsitzrasenmähern und Gabelstaplern würden, sobald sie eine Straße querten oder auf dem Bürgersteig führen, in eine staatliche Pflichtversicherung gezwungen, obwohl die Richtlinie das nicht erfordere. Das sei "bürokratischer Wahnsinn". In den vergangenen fünf Jahren seien nur acht Schadenfälle bekannt geworden. Auch Tobias Peterka (AfD) beklagte, mit dem Gesetz würden unnötige Probleme und Mehrkosten geschaffen.