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Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress / Christoph Hardt
Kurzarbeitergeld hilft Betrieben, Arbeitskräfte zu halten, auch wenn die Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben.

Arbeitsmarkt : Mit Kurzarbeit durch die Krisenzeit

Die Bundesregierung kann den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023 per Verordnung verlängern.

04.10.2022
True 2024-07-01T13:54:40.7200Z
3 Min

Die Bundesregierung kann den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres weiter über Verordnungsermächtigungen verlängern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP "zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen" verabschiedete der Bundestag vergangene Woche bei Enthaltung der AfD gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion.

Bundesregierung will Entlassungen und Insolvenzen vermeiden

Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Das Gesetz ermöglicht es der Regierung, auch über den 30. September 2022 hinaus Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld per Verordnung erlassen zu können. "Auch im Hinblick auf die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Paragraf 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollte eine solche Möglichkeit bestehen, um in allen Branchen den Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld weiterhin eine Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit ermöglichen zu können, damit Entlassungen sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst vermieden werden", schrieb die Koalition in der Vorlage.


„Kurzarbeitergeld ermöglicht die Sicherung vieler Arbeitsplätze und ist ein notwendiger Erfolg in einer schwierigen Situation.“
Pascal Kober (FDP)

Die Verordnungsermächtigungen sollen ausgeweitet werden, um für die Bundesagentur für Arbeit "Vereinfachungen bei den Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes zu ermöglichen (Möglichkeit des Verzichts auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können)". Für die pandemiebedingte Möglichkeit des anrechnungsfreien Hinzuverdiensts durch Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit wird eine bis zum 30. Juni 2023 befristete Verordnungsermächtigung geschaffen.

Bundesarbeitsminister Heil wirbt für Verlängerung der Regelung 

In der Debatte bekräftigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Ziel, die deutschen Arbeitsplätze stabil und robust durch die Krise zu führen. Deshalb habe er entschieden, die vom Bundestag bis Ende September gegebene Verordnungsermächtigung zu nutzen und den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit auch in diesem Winter zu gewährleisten, sagte der Ressortchef. Er warb dafür, der Bundesregierung alle Verordnungsermächtigungen bis Mitte nächsten Jahres in die Hand zu geben, "damit wir Vorsorge treffen für wirtschaftliche Eskalation". Er hoffe, dass nicht von allen diesen Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht werde, doch gelte es, in Krisenzeiten, "Sicherheit zu schaffen"

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Maximilian Mörseburg (CDU) erwiderte, wenn die Regierung Kurzarbeitergeld als Instrument in der Energiekrise einsetzen wolle, sollte sie "ein Krisenkurzarbeitergeld schaffen, das steuerfinanziert ist und das auch im Haushalt mit Geld hinterlegt ist"; denn die Rücklagen seien nicht mehr vorhanden. Beate Müller-Gemmeke (Grüne) sagte, dass Kurzarbeit in Krisenzeiten Beschäftigung stabilisiere, gelte "auch jetzt für die Krise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und dessen energiepolitische Folgen". Hannes Gnauck (AfD) konstatierte, die Regierung könne "mit Kurzarbeitergeld die soziale Frage in Deutschland vielleicht ein wenig aufschieben", aber nicht lösen. Pascal Kober (FDP) betonte, das Kurzarbeitergeld ermögliche die Sicherung vieler Arbeitsplätze und sei ein "notwendiger Erfolg in einer schwierigen Situation", aber auch ein teures Instrument. Für Jessica Tatti (Linke) ist die Finanzierung der Kurzarbeit auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Derzeit könne das Kurzarbeitergeld nicht mehr aus Beiträgen finanziert werden, sondern müsse aus Steuermitteln bezahlt werden,