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Glossar zum Bürgergeld : Regelsätze, Sanktionen und interessante Zahlen

Seit die Bürgergeld-Reform vor zwei Jahren beschlossen wurde, tobt ein Streit um die Deutungshoheit. Der Blick auf einige Fakten kann helfen.

14.11.2024
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2 Min

Bürgergeld-Reform 

Vor ziemlich genau zwei Jahren setzte die Ampel-Koalition um, was die SPD zuvor in ihrem Sozialstaatskonzept skizziert hatte: die Abkehr von "Hartz IV", dieser unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder eingeführten Grundsicherung für Arbeitssuchende. Hartz IV hatte seit 2005 ein extrem schlechtes Image als staatliches Repressionsinstrument mit Armutsgarantie.

Neue Prämissen 

Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine "Karenzzeit", in der Vermögen nicht mit dem Bürgergeld verrechnet wird und auch die Mietkosten voll übernommen werden. Die Vermittlung in Arbeit um jeden Preis wurde abgeschafft. Der Fokus liegt auf Qualifizierung und Weiterbildung. Wer eine berufliche Weiterbildung beginnt, erhält ein monatliches Weiterbildungsgeld.

Foto: picture alliance/dpa/Jens Kalaene

Der Vermittlungsvorrang bei Hartz IV war umstritten, denn er sollte Menschen in erster Linie in Arbeit vermitteln, auch wenn diese oft prekär war. Die Ampel legte den Fokus auf Qualifizierung.

Bezieher 

Rund 5,6 Millionen Menschen beziehen derzeit Bürgergeld. Darunter sind rund eine Million "Aufstocker", deren Lohn zu gering ist, und 1,5 Millionen nicht erwerbsfähige Personen. Dazu gehören meist Kinder unter 15 Jahren, in geringerem Maße Menschen, die nicht in der Lage sind, länger als drei Stunden täglich zu arbeiten.

Regelsätze 

Die monatlichen Zahlbeträge wurden 2024 auf 563 Euro für eine alleinstehende Person angehoben. Kinder erhalten gestaffelt nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Wohnungs- und Heizkosten werden erstattet, allerdings nicht immer in der tatsächlichen Höhe, so entsteht die "Wohnkostenlücke", von der rund zwölf Prozent der Bedarfsgemeinschaften betroffen sind.

Sanktionen 

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 strenge Auflagen für Sanktionen verlangt. Das Bürgergeld sieht Kürzungen von 10 bis 30 Prozent und seit März 2024 wieder bis 100 Prozent vor, wenn jemand sich wiederholt weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Diese Verschärfung geht auf eine monatelange Bürgergeld-Debatte zurück. 2023 wurden nur bei 2,6 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden Sanktionen verhängt.

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Armutsgefährdete Gruppen 

Rund 37 Prozent der Alleinerziehenden sind auf das Bürgergeld angewiesen. 2023 galten 20 Prozent der Kinder und 18 Prozent der Menschen über 65 Jahren als armutsgefährdet.

Ausgaben des Bundes 

2024 hatte der Bund rund 24,3 Milliarden Euro für das Bürgergeld und rund zehn Milliarden Euro für die Kosten von Unterkunft und Heizung eingeplant. Der Bedarf ist jedoch zirka um drei Milliarden Euro höher und sollte mit dem noch nicht verabschiedeten Nachtragshaushalt gedeckt werden.