Filmförderung des Bundes : Im Kino nichts Neues
Der Bundestag verabschiedet zwar ein neues Filmförderungsgesetz. Aber die geplante große Reform der Filmförderung des Bundes ist gescheitert.
Es war eine Rettungsmission der besonderen Art. In den Abendstunden des vergangenen Donnerstags verabschiedete der Bundestag doch noch das neue Filmförderungsgesetz (FFG), das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll. Hätten sich die Fraktionen der gescheiterten Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP nicht noch einmal zu einem Kompromiss zusammenraufen können, dann wäre der maximale Schaden für die deutsche Filmbranche entstanden: Da das aktuell gültige Filmförderungsgesetz zum Jahresende ausläuft, hätte die Filmförderungsanstalt (FFA) nach dem Jahreswechsel keine gesetzliche Grundlage mehr gehabt, bei öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern, Streamingdiensten und Kinos die Filmabgabe einzutreiben. Doch aus dieser Abgabe, 2023 waren es rund 50 Millionen Euro, wird ein großer Teil der Filmförderung des Bundes finanziert.
Der mit vier Oscars ausgezeichnete Film „Im Westen nichts Neues“ kam ohne die Filmförderung des Bundes aus. Gedreht wurde unter anderem in Tschechien, deutsche Produktionsstandorte hatten das Nachsehen.
Mit der Annahme des neuen FFG ist dieses Szenario zwar abgewendet, aber die geplante große Reform der Filmförderung ist gescheitert. Neben dem neuen FFG hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) auch ein Steueranreizmodell nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten auf den Weg bringen wollen, um wieder mehr Filmproduktionen nach Deutschland zu locken. Zudem sollten Streamingplattformen, die auf dem deutschen Markt hohe Profite erzielen, verpflichtet werden, stärker an deutschen Standorten zu investieren. Doch die dafür nötigen Gesetzesentwürfe seien nie vorgelegt worden, kritisierte die Unionsabgeordnete Christiane Schenderlein (CDU) in der Debatte. Schon deshalb werde die Union dem neuen FFG die Zustimmung verweigern. Da nutzte es auch nichts, dass Roth kämpferisch ankündigte, sie werde sich auch weiterhin für das Steueranreizmodell und die Investitionsverpflichtung einsetzen. In dieser Legislaturperiode werden diese Vorhaben nicht mehr verwirklicht.
Mahnende Worte deutscher Regisseure an den Bundestag
In der vergangenen Woche hatten noch namhafte Regisseure wie Wim Wenders, Volker Schlöndorff und Tom Tykwer in einem offenen Brief an den Bundestag vor einem Scheitern des FFG gewarnt: Der deutsche Film sei "in höchster Gefahr" und mit ihm mehr als 100.000 Arbeitsplätze, die deutschlandweit an der Filmproduktion hängen. Ginge das Gesetz nicht durchs Parlament, würden selbst erfolgreiche Filmemacher in die Pleite gehen, mahnte Schlöndorff gegenüber der Presse.
Eigentlich hatte der Kulturausschuss dem Gesetzentwurf bereits am 6. November mit den Stimmen der ehemaligen Koalitionsfraktionen mit kleineren Änderungen grünes Licht erteilt. Doch just an diesem 6. November endete in den Abendstunden die Ampelkoalition. Am vergangenen Mittwoch überwies der Bundestag die Gesetzesvorlage schließlich zur erneuten Beratung in den Kulturausschuss zurück. So wurde der Diversitätsbeirat, der künftig bei der FFA angesiedelt werden sollte, um bei den Themen Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung zu beraten, auf Drängen der FDP wieder ersatzlos gestrichen. Bei SPD und Grünen stieß dies zwar auf Kritik, doch um des Kompromisses willen stimmten sie zu.
Auch der fraktionslose Stefan Seidler (SSW) monierte in der Debatte die Streichung des Diversitätsbeirats und legte einen eigenen Änderungsantrag vor, der aber abgelehnt wurde.
Berücksichtigung wirtschaftlicher und kultureller Erfolge
Bei den sogenannten Medialeistungen wurden ebenfalls erneut Änderungen vorgenommen. So können Fernsehsender und Streamingdienste bis zu 15 Prozent der Filmabgabe in Form von Werbezeiten für Kinofilme erbringen. Bislang waren es bis zu 40 Prozent. In der durch den Ausschuss am 6. November geänderten Fassung war der Anteil der Medialeistungen sogar auf 12,5 Prozent gesenkt worden.
Insgesamt wird die Filmförderungsanstalt durch das verabschiedete Gesetz gestärkt. Sie wird zukünftig sowohl für die abgabefinanzierte Filmförderung als auch für die kulturelle und jurybasierte Filmförderung verantwortlich sein. Zudem wird die Produktions- und Verleihförderung weitestgehend automatisiert. Über die Förderung soll ein Referenzmodell entscheiden, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt.