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Anhörung zum Kulturgutschutzgesetz : Kultureinrichtungen als Teil der kritischen Infrastruktur

Der Kulturrat, Museen und der Handel begrüßen in einer Anhörung des Kulturausschusses die geplanten Änderungen am Kulturgutschutzgesetz.

18.10.2024
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3 Min

Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Museumsbund begrüßen ausdrücklich die geplanten Änderungen am Kulturgutschutzgesetz. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel lobte zwar ebenfalls die für den Handel vorgesehenen Erleichterungen. Nach ihrer Einschätzung belastet das Kulturgutschutzgesetz den Handel jedoch prinzipiell zu stark mit Auflagen.


„Wir wollen Kulturgüter ja nicht einsperren, sondern international zugänglich machen.“
Olaf Zimmermann, Kulturrat

Neben verschiedenen Anpassungen an EU-Recht sieht das Gesetz vor allem zwei Änderungen vor, von denen Museen und der Handel profitieren sollen. So sollen Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter im internationalen Leihverkehr zwischen Museen zur Realisierung von mehrjährigen Ausstellungen sowie Forschungs- und Restaurierungsprojekten für bis zu zehn Jahre erteilt werden können. Bislang lag die Obergrenze bei fünf Jahren. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten. Olaf Zimmermann vom Kulturrat und Meneske Wenzler vom Museumsbund lobten diese Regelung. "Wir wollen Kulturgüter ja nicht einsperren, sondern international zugänglich machen", sagte Zimmermann.

Besondere Sorgfaltspflichten für den Handel 

Die zweite wichtige Änderung am Kulturgutschutzgesetz sieht eine Anhebung der Wertgrenze, ab der für den Handel die im Gesetz aufgeführten besonderen Sorgfaltspflichten gelten, von derzeit 2.500 auf 5.000 Euro vor. Für archäologische Kulturgüter soll dies jedoch nicht gelten. Sie sei "extrem dankbar" für diese Erleichterung, sagte Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel. Allerdings hätte sich der Handel lieber eine Wertgrenze von 10.000 Euro analog zum Geldwäschegesetz gewünscht, wie dies auch von der FDP vorgeschlagen worden sei.

Berking machte zugleich deutlich, dass das Kulturgutschutzgesetz insgesamt eine hohe Belastung für den Handel darstelle. Die Branche sei "sehr kleinteilig" und viele Händler hätten kaum mehr als zehn Mitarbeiter. All die Dokumentationen über den Erwerb, die Einfuhr oder die Provenienzen der Kulturgüter seien mitunter nur schwer zu realisieren. Zudem sei zu hinterfragen, ob der Aufwand lohne. In nur ganz wenigen Fällen käme es zu einer unerlaubten Aus- oder Einfuhr von Kulturgütern.

Zerstörung von Kulturgütern durch Kriege und Naturkatastrophen

Meneske Wenzler und Olaf Zimmermann nutzten die Anhörung zudem für ein anderes Anliegen. Sie warben dafür, Museen und andere Kultureinrichtungen in das neue Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur aufzunehmen. Leider sei dies im Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums entgegen früherer Ankündigungen nicht vorgesehen, monierte Wenzler. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundene absichtliche Zerstörung von Kulturgütern in der Ukraine habe gezeigt, dass Kultureinrichtungen als Teil der kritischen Infrastruktur zu schützen seien.

Wenzler verwies zudem darauf, dass die Situation in vielen Depots der Museen, in denen Kulturgüter eingelagert sind, "katastrophal" sei. Sie seien oft nicht einmal ausreichend gegen Brände geschützt. Wenn Museen aber unter die schützenswerte kritische Infrastruktur fielen, dann müssten auch die benötigten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zimmermann regte an, in Deutschland nach dem Vorbild des Technischen Hilfswerks eine Art Kulturschutz-Hilfswerk aufzubauen, um Kulturgüter im Fall von Naturkatastrophen oder Kriegen besser schützen zu können.