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Stiftung Preußischer Kulturbesitz : Neue Strukturen, alter Name

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz soll effizienter werden. Dafür bekommt sie neue Strukturen verpasst. Ihren Namen darf sie aber behalten.

31.01.2025
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3 Min

Auf den letzten Metern der Legislaturperiode ist die seit Jahren diskutierte Strukturreform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) doch noch vom Bundestag gebilligt worden. Die von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) angestrebte Namensänderung der Stiftung ist hingegen vom Tisch. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag verabschiedete das Plenum den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung in der durch den Kulturausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Kulturausschuss strich Möglichkeit für eine Namensänderung der Stiftung

Der Kulturausschuss hatte noch am Mittwoch mit der Annahme eines gemeinsamen Änderungsantrags der vier Fraktionen die ursprünglich im Gesetzentwurf verankerte Möglichkeit für eine Namensänderung der Stiftung durch eine Änderung der Satzung gestrichen. Kulturstaatsministerin Roth hatte sich ursprünglich vehement für eine Änderung des Stiftungsnamens ausgesprochen, weil der Begriff "Preußen" nicht mehr zeitgemäß sei. Dieser Vorstoß war auf teils heftige Kritik gestoßen.

Das Gesetz, das zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten soll, sieht deutliche Veränderungen in den Strukturen und der Arbeitsweise von Deutschlands größter Kulturinstitution vor, die für 25 Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute und rund 2.000 Mitarbeiter verantwortlich ist. Ziel der Reform ist es, die 1957 gegründete Stiftung effizienter und international konkurrenzfähiger zu machen. Zukünftig soll die SPK nicht mehr allein von einem Präsidenten geführt werden, sondern von einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Mitgliedern. Im Gegenzug soll der Posten des Vizepräsidenten abgeschafft und der Stiftungsrat von 20 auf neun Mitglieder verkleinert werden. Herausgehobene Führungspositionen sollen nur noch zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme bleiben.

Stiftung soll autonomer über den Einsatz ihrer Gelder entscheiden können

Zudem sollen die Stiftung und ihre einzelnen Einrichtungen deutlich autonomer über den Einsatz ihrer Gelder entscheiden können. Finanziert wird die SPK von Bund und Ländern. Bereits Anfang des Jahres hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gemeinsam mit den Ministerpräsidenten auf eine Erhöhung der jährlichen Mittel um zwölf Millionen Euro ab 2026 geeinigt. Neun Millionen Euro sollen vom Bund kommen. Das Finanzierungsabkommen soll bis zum 12. März unterzeichnet werden.

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Mit dem neuen Gesetz wird zudem die Möglichkeit geschaffen, das die SPK privatrechtlicher Stiftungen wie etwa die "Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss" aufnehmen kann. Dies bedarf allerdings nicht nur der Zustimmung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, sondern auch der Zustimmung des Haushalts- und des Kulturausschusses des Bundestages.

Vier Jahre andauernder Reformprozess endet nun

Mit der Gesetzesverabschiedung endet ein gut vier Jahre andauernder Reformprozess. Bereits 2020 hatte der von der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) eingesetzte Wissenschaftsrat der Stiftung einen erheblichen Reformbedarf attestiert. Im Dezember 2022 hatte dann der Stiftungsrat die Eckpunkte für eine Reform vorgelegt.

Es sollten weitere zwei Jahre vergehen, bis Staatsministerin Roth Mitte November 2024 schließlich den Gesetzentwurf durch das Kabinett brachte. Zu diesem Zeitpunkt war die Ampelkoalition bereits gescheitert und die Umsetzung der Reform äußerst ungewiss.