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EU-Medienfreiheitsgesetz : Nur fast eine Rüge

In Deutschland stößt das geplante Europäische Medienfreiheitsgesetz auf deutliche Ablehnung.

05.12.2022
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2 Min

In Deutschland stößt das geplante Europäische Medienfreiheitsgesetz auf deutliche Ablehnung. Bereits am 25. November hatte der Bundesrat eine sogenannte Subsidiaritätsrüge gegen einen Verordnungs-Vorschlag des Europäischen Parlaments und Rates ausgesprochen, der einen gemeinsamen Rahmen für Mediendienste im Binnenmarkt schaffen soll. Obwohl die Länderkammer die Zielsetzung der geplanten Verordnung, insbesondere die Stärkung von Medienunabhängigkeit und Medienpluralismus gegen staatliche Eingriffe, ausdrücklich unterstützt, sieht sie gleichzeitig die Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten insgesamt und die Kulturhoheit der Bundesländer in Deutschland durch den europäischen Rechtsakt im Übermaß beschnitten.

Die EU-Kommission reagierte mit ihrem Verordnungsvorschlag auf staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit und die Freiheit von Medienunternehmen vor allem in Ungarn und Polen. Im Bundestag begrüßt ebenso wie im Bundesrat eine deutliche Mehrheit die Zielsetzung der Kommission. Zugleich aber erkennen die Parlamentarier wie schon der Bundesrat darin einen zu starken Eingriff in die Kultur- und Medienhoheit der EU-Mitgliedstaaten insgesamt und speziell der Bundesländer in Deutschland. Zu einer Subsidiaritätsrüge konnte sich der Bundestag am vergangenen Donnerstag mehrheitlich trotzdem nicht durchringen. Aber er fordert die Bundesregierung zu Nachverhandlungen mit der EU-Kommission auf. Den entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedete der Bundestag gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion. Die Union wiederum machte sich ausdrücklich für eine Subsidiaritätsrüge stark, scheiterte aber mit ihrem Antrag an der Stimmenmehrheit von SPD, Grünen und FDP.

Richtlinie statt Verordnung

Auch wenn sich die Koalitionsfraktionen der Rüge des Bundesrats nicht anschließen mochten, soll die Bundesregierung nun aber genau im Sinne jener Kritikpunkte nachverhandeln, die die Länderkammer in ihrer Subsidiaritätsrüge formuliert hat. Vor allem soll sie sich dafür einsetzen, die geplante Verordnung durch eine Richtlinie zu ersetzen. Denn während Verordnungen in den Mitgliedstaaten unmittelbar und vollständig gelten, haben die Mitgliedstaaten bei einer Richtlinie Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht.

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