Vor 50 Jahren : Bundestag beschließt Tabak-Werbeverbot
1974 endete die Ära vom Marlboro-Cowboy und Camel-Mann: In Deutschland trat ein teilweises Werbeverbot für Zigaretten in Rundfunk und Fernsehen in Kraft.
Seit 2022 ist Tabakwerbung auch auf Außenflächen wie Plakatwänden und an Bushaltestellen verboten. Seit 2024 gilt das Werbeverbot auch für E-Zigaretten.
Das hippelige HB-Männchen, der Marlboro-Cowboy, der Camel-Mann - für die Werbe-Ikonen der Tabakindustrie war am 18. Juni 1974 Schluss, zumindest in Rundfunk und Fernsehen: An diesem Tag beschloss der Bundestag eine umfassende Reform des Lebensmittelrechts, dass Verbraucher vor Täuschungen und gesundheitlichen Schäden schützen sollte. Dazu gehörte das teilweise Werbeverbot für Zigaretten & Co.
Widerstand nicht nur aus der Tabakindustrie
Auch wenn das Votum für den Entwurf einstimmig ausfiel, gab es nicht nur in der Tabakindustrie Widerstand. Der CDU-Abgeordnete Hugo Hammans betonte etwa, dass Werbung "in der Marktwirtschaft als Notwendigkeit zu verstehen" sei. Werbung mache "den Markt für den Verbraucher transparent", indem man sie einschränkt, "wird man keinen Jugendlichen vom Rauchen abhalten", so Hammans.
Und überhaupt sei er der "Meinung, dass gute Beispiele viel mehr bewirken, als gemeinhin angenommen wird". Daher forderte Hammans Gesundheitspolitiker, Kabinettsmitglieder und den rauchenden Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) auf, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Katharina Focke (SPD) war da schon einen Schritt weiter. Die Ministerin für Familie, Jugend und Gesundheit war selbst Kettenraucherin, hatte sich die Zigaretten jedoch mit Amtsübernahme extra abgewöhnt. "Bei widerstreitenden Interessen muss dem Schutz der Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden", erklärte sie im Bundestag und betonte: "Rauchen ist immer gesundheitsschädlich". Mit Aufklärungskampagnen kündigte sie an, über die Gefahren des Rauchens aufklären zu wollen. Kanzler Schmidt blieb dennoch bis zu seinem Lebensende Raucher.