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Vor 40 Jahren : Keine Kontrolle mehr an den Grenzen

Am 13. Juli 1984 unterzeichneten Deutschland und Frankreich das "Saarbrücker Abkommen" zum Abbau von Grenzkontrollen - lange vor Schengen.

04.07.2024
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1 Min
Foto: picture alliance / BeckerBredel

Deutsch-Französische Grenze im Saarland: Ab 1984 ging es hier ohne Kontrollen ins jeweilige Nachbarland.

Rund 30 europäische Staaten gehören heute zum sogenannten Schengen-Raum, in dem es praktisch keine Kontrollen an den einzelnen Binnengrenzen gibt. "Schengen" gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Einigung. 1995 schafften die ersten europäischen Staaten ihre Kontrollen ab.

Saarbrücker Abkommen sorgte für den Abbau von Grenzkontrollen 

Bereits 1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten im luxemburgischen Dorf Schengen ein erstes zwischenstaatliches Übereinkommen. Und schon 1984 waren Deutschland und Frankreich vorgeprescht: Am 13. Juli schlossen die Nachbarstaaten das sogenannte Saarbrücker Abkommen über den Abbau von Grenzkontrollen und forderten die anderen EG-Staaten auf, ähnliche Regelungen zu treffen.


„Wir werden die Grenzen zwischen unseren Ländern abschaffen.“
versicherten Bundeskanzler Helmut Kohl und Staatspräsident François Mitterand

Einige Wochen zuvor hatten Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und der französische Staatspräsident François Mitterand bei einem Treffen in Saarbrücken versichert: "Wir werden die Grenzen zwischen unseren Ländern abschaffen." Schließlich unterzeichneten Kanzleramtsminister Waldemar Schreckenberg und Frankreichs Außenminister Roland Dumas bei einem weiteren Treffen am Grenzübergang Saarbrücken-Forbach das Abkommen, das das Ende stationärer Kontrollen an der gemeinsamen Grenze besiegelte.

Es sollte den Reiseverkehr erleichtern: Paris und Bonn verständigten sich darauf, sich auf Sichtkontrollen bei fließendem Verkehr zu beschränken und nur in Einzelfällen und bei Stichproben Fahrzeuge zu kontrollieren. Eine grüne Plakette mit einem großen "E", die an den Fahrzeugen angebracht werden konnte, sollte den Grenzbeamten signalisieren, dass keine zollpflichtigen Waren transportiert wurden.