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Vor 30 Jahren... : Strenge Regeln für Müllexporte

Entwicklungsländer dienen noch immer als Mülldeponien der Welt. Vor 30 Jahren sollte die Basler Konvention das unterbinden. Heute gibt es neue Bestrebungen.

24.04.2023
True 2024-07-11T11:10:25.7200Z
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Müll war lange Zeit ein kaum reguliertes Exportgut - zulasten der Umwelt: Um zu verhindern, dass Abfall in Staaten transportiert wird, in denen eine geordnete Entsorgung nicht sichergestellt ist, beschloss die Bundesregierung am 28. April 1993 gleich mehrere Gesetzentwürfe. Sie sollten die "Basler Konvention" zum Verbot illegaler Müllexporte umsetzen. Die Regelungen zielten laut Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) vor allem darauf ab, Abfallschiebereien nach Süd- und Südosteuropa sowie auf andere Kontinente zu unterbinden.

Konkret durfte deutscher Müll fortan nur noch in Staaten ausgeführt werden, die der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Freihandelszone angehörten. Töpfer betonte, dass im selben Zuge auch das Strafrecht angepasst werde: Illegale Müllexporte sollten mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können; vorher galten sie lediglich als Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld zur Folge hatten.

Greenpeace kritisiert Basler Konvention 

Kritik an dem Vorhaben kam unter anderem von Greenpeace. Die Umweltschutzorganisation warf Töpfer vor, die Öffentlichkeit zu täuschen und glaubte, dass auch "der schlimmste Giftmüll" weiterhin legal überallhin gebracht werden könne, wenn nur die Papiere stimmten. Schließlich hätten sich die Länder, die für die Genehmigungen zuständig waren, zuletzt verantwortungslos gezeigt.

Rund 30 Jahre später hat die Bundesregierung das Thema wieder auf den Tisch gepackt: "Ich setze mich auf EU-Ebene für ein weitgehendes Exportverbot" für Plastikmüll ein, erklärte Umweltministerin und Grünen-Politikerin Steffi Lemke Anfang 2022. Illegale Abfallexporte müssten aufhören.