Vor 50 Jahren... : Debatte um die Kuppel
23 Meter hoch und 40 Meter breit ist die Kuppel des Reichstagsgebäudes. Erst seit 1999 ziert sie wieder das Dach des Parlaments. Ihre Errichtung war umstritten.
Seit 1999 prangt eine neue Kuppel auf dem Dach des Reichstagsgebäudes. Mittlerweile ist sie zum Wahrzeichen des Bundestages geworden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg stand das Gebäude, in dem heute der Bundestag seinen Sitz hat, in Trümmern. Nach dem Brand von 1933 schon stark beschädigt, stand der Reichstag 1945 im Kampf um Berlin im Mittelpunkt - wegen des hohen Symbolwerts für die Rote Armee. 1961 begann eine schrittweise Renovierung. Am 1. Juni 1973 war diese beendet, das Gebäude wurde dem Bundestag übergeben.
Dabei hatte der Gesamtberliner Magistrat nach Kriegsende schon den Abriss des Reichstagsgebäudes beschlossen. Doch Teilung und Blockade der Stadt verhinderten das Vorhaben. 1954 wurde lediglich die stark einsturzgefährdete Kuppel gesprengt.
Umbau des Reichtages dauerte länger als Errichtung
Im darauffolgenden Jahr beschloss der Bundestag in Bonn, den Bau zu erhalten - eine Wiedererrichtung der Kuppel sollte es jedoch nicht geben. 1960 schrieb der Bund einen Wettbewerb zum Umbau des Reichstagsgebäudes aus, den der Architekt Paul Baumgarten gewann. Ziel war es, eine Begegnungsstätte für ein modernes Parlament zu schaffen. Baumgarten setzte sich allerdings auch dafür ein, doch eine Kuppel bauen zu dürfen, die Bundesbaudirektion schob dem jedoch einen Riegel vor.
Noch Jahre später klagte der Architekt: So wie das Reichstagsgebäude nun dastehe, sei es "das Werk der Bundesbaudirektion". Schon 1963 war eine eingeschränkte Nutzung wieder möglich, der Umbau zog sich aber insgesamt länger hin als der Neubau zwischen 1884 und 1894. Der Bundestag durfte nach dem Abschluss der Arbeiten aufgrund des Vier-Mächte-Abkommens ohnehin nicht in Berlin tagen. So wurde das Gebäude parlamentarisch nur für Ausschuss- und Fraktionssitzungen genutzt.